Regionales Kultur Programm | Förderanträge für kooperative Projekte können noch bis 30.9.2022 gestellt werden

Regionales Kultur Programm | Förderanträge für kooperative Projekte können noch bis 30.9.2022 gestellt werden
Das Kulturbüro des Münsterland e.V. weist auf „Regionales Kultur Programm NRW“ hin. Foto: Münsterland e. V.

Hinweis des Kulturbüros des Münsterland e.V.

KREIS BORKEN / Münsterland | pd | Kulturschaffende aus dem gesamten Raum können für kreative, auf Kooperation angelegten Projekte, Fördermittel aus dem „Regionalen Kultur Programm NRW“ beantragen. Dies sei noch bis zum 30. September 2022 möglich, teilt das Kulturbüro des Münsterland e.V. mit. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass Antragsteller mit mindestens zwei weiteren Kooperationspartnern aus mindestens zwei Kommunen zusammenarbeiten und das geplante Projekt zudem einen hohen künstlerischen Qualitätsanspruch erfüllt. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Kommunen, Institutionen, Privatpersonen und freie Träger aus dem Münsterland.


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Aus den Mitteln des „Regionalen Kultur Programm NRW“ werden 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Zudem besteht so auch die Möglichkeit, neue Netzwerke zu bilden und die „Sichtbarkeit“ des jeweiligen Projekts deutlich zu steigern.

Ansprechpartner ist das Kulturbüro des Münsterland e.V., das auch in allen Fragen zur Antragstellung berät. Im Internet gibt es weitere Infos unter: www.muensterland.com/rkp, E-Mail: saeumenicht@muensterland.com, Telefon: 02571 – 94 93 67.

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