Corona-Schnelltests -Wer sie noch kostenlos bekommt

Corona-Schnelltests -Wer sie noch kostenlos bekommt
Symbolbild

Das Ende der kostenlosen Tests für alle hatten Bund und Länder Anfang August beschlossen

(pd) Das Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests wirft wiederkehrend vor allem die Frage auf, wer nun für einen Test bezahlen muss und wer ihn nach wie vor kostenlos erhält. Grundsätzlich gilt: Für alle, die sich bisher nicht impfen lassen konnten, bleiben die Tests kostenlos. Deutlich herausgestellt wird durch den Gesetzgeber, dass für die Personen, denen ein Impfangebot unterbreitet wurde und die aus freier Entscheidung auf die Immunisierung durch die entsprechenden Vakzine verzichtet haben, der Corona-Test kostenpflichtig ist.
Weitere Ausnahmen von der Bezahlpflicht gelten für Personen, für die es erst seit Kurzem eine Impfempfehlung gibt. Dazu zählen unter anderem:

  • Bis zum 31. Dezember 2021 alle Minderjährigen und Schwangere (sowie Stillende bis 17.12.2021)
  • Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten. Um das nachzuweisen, reicht ein amtlicher Lichtbildausweis
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Betroffene müssen ein ärztliches Attest vorlegen
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel auch über den 31. Dezember hinaus. Als Nachweis dient ein Attest oder der Mutterpass.

In den Schulen bleiben die Tests gratis. Die bisher übliche Verfahrensweise, dass der Schülerausweis als Test-Nachweis reicht, greift in den Herbstferien allerdings nicht. Auch Kinder und Jugendliche müssen in dieser Zeit ins Testzentrum.

Wofür brauche ich eigentlich noch einen Test?In vielen Bereichen gilt die sogenannte 3G-Regel: Genesen, geimpft oder getestet. Eine grundsätzliche Testpflicht gibt es in besonders sensiblen Bereichen. Dazu zählen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Für andere Bereiche, wie Sport, Kino, Restaurants, Friseure und Veranstaltungen in Innenräume, gilt für ungeimpfte Personen eine Testpflicht.

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