Besucherregelungen in den örtlichen Krankenhäusern

Besucherregelungen in den örtlichen Krankenhäusern
Symbolbild

Regelungen ab Montag, 29.11.2021

(pd) Die rasant steigenden Corona-Fallzahlen veranlassen nun auch die örtlichen  Krankenhäuser, ihre Besucherregelungen den Gegebenheiten anzupassen. Für das St. Marienhospital in Borken gelten ab Montag, den 29.11.2021, folgende Regelungen:

  • Die Besuche sind täglich möglich zwischen 10:30 bis 18:00 Uhr.  Pro Tag ist in diesem Zeitraum ein Besuch von einer Person bis zu einer Stunde möglich. Die Patienten müssen im Vorfeld des Besuchs zwei mögliche Besucher namentlich benennen.
  • Alle Besucher benötigen ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an der Bürger-Schnellteststelle vor dem Krankenhauseingang testen zu lassen. Wichtig zu beachten ist, dass die Besucherinnen und Besucher zur eindeutigen Identifikation ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen können.
  • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene sind NICHT von der Testpflicht befreit.

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden.

Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich. Auch bei diesen Ausnahmen gilt natürlich die Testpflicht.

Gespräche von Angehörigen mit den behandelnden Ärzten zu medizinischen Fragen erfolgen soweit wie möglich telefonisch. Wenn im Falle einer prästationären Diagnostik, bei ambulanten Eingriffen (z.B. bei Kindern, demenzerkrankten Patienten oder unter Betreuung stehenden Patienten) eine Begleitperson erforderlich ist, sollte dies mit dem jeweiligen Sekretariat der Fachabteilung vorher abgesprochen werden.

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