Stadt Borken – Booster-Impfungen bereits nach fünf Monaten möglich

Stadt Borken – Booster-Impfungen bereits nach fünf Monaten möglich
© Stadt Borken

Zusätzliche Termine in der Impfstelle der Stadt Borken mit dem Impfstoff von BioNTech

Aufgrund weiterer Impfstoffverfügbarkeit bietet die kommunale Impfstelle der Stadt Borken in dieser Woche von Dienstag bis Donnerstag, 7. bis 9. Dezember 2021, in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr zusätzliche Termine mit dem COVID-19-Impfstoff von BioNTech an. Von 16 bis 20 Uhr ist an den Tagen dort weiterhin der Impfstoff von Moderna verfügbar. Beides sind vergleichbare mRNA-Impfstoffe.

Freie Termine können online unter www.corona.chayns.de eingesehen und reserviert werden.

Vom 10. bis 12. Dezember bietet das mobile Team der „Koordinierenden COVID-Impfeinheit“ (KoCI) des Kreises Borken in der kommunalen Impfstelle Impfungen ohne Termine an. Die „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ ist am Freitag (10. Dezember) von 13 bis 19 Uhr sowie am Samstag und Sonntag (11. und 12. Dezember) von 10 bis 16 Uhr vor Ort.

Auffrischungsimpfungen sind für alle, deren Zweitimpfung fünf Monate oder länger zurückliegt, möglich. Personen, die zur Grundimmunisierung eine einmalige Impfstoffdosis von Johnson & Johnson erhalten haben, können sich ab vier Wochen nach der Erstimpfung „boostern“ lassen.

Die Stadt Borken bittet Besucherinnen und Besucher der Impfstelle, als besonderen Schutz möglichst FFP2-Masken zu tragen.

Bei speziellen Fragen zum Umgang mit der Terminreservierung über chayns steht montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr die „Impf-Hotline“ der Stadt Borken telefonisch unter 02861/939-888 zur Verfügung.

Impfung in der kommunalen Impfstelle:

Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Erstimpfungen, erforderliche Zweitimpfungen und Auffrischungen (Booster-Impfungen) sind in der kommunalen Impfstelle der Stadt Borken möglich. Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte beziehungsweise ein Lichtbildausweis. Zudem muss die ausgefüllte Einwilligungserklärung mitgebracht werden. Diese ist unter folgendem Link zu finden: www.borken.de/einwilligungserklaerung.

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