Verlag der „Ruhr Nachrichten“ klagt vor dem Landgericht gegen Stadt Dortmund

Verlag der „Ruhr Nachrichten“ klagt vor dem Landgericht gegen Stadt Dortmund
Symbolbild

Nach Meinung des Verlages verstößt die Stadt mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit gegen das Grundgesetz

JOURNAL | pd/bd | Ein Urteil mit möglicherweise bundesweiten Auswirkungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Städte und Gemeinden wird aktuell vor dem Landgericht Dortmund geführt. Kläger ist der Verlag Lensing-Wollf, Herausgeber der „Ruhr Nachrichten“. Dieser ist der Meinung, dass die Stadt Dortmund mit ihrem Internetangebot „dortmund.de“ weit über die kommunale Öffentlichkeitsarbeit hinausschießt und stattdessen journalistische Inhalte anbietet. Dies sei presseähnliche Arbeit und würde somit gegen das Grundgesetz verstoßen.

Sollte das Gericht dem Kläger Recht geben, hätte dies weitereichende Folgen für die Öffentlichkeitsarbeit der Städte und Gemeinden im gesamten Bundesgebiet. Wie die Rheinische Post mitteilt, sei ein ähnliches Verfahren in Baden Württemberg bereits im Jahr 2018 vor dem Bundesgerichtshof entschieden worden. In diesem Fall hatte der BGH der Stadt Crailsheim in ihrem gedruckten „Stadtblatt“ redaktionelle Beiträge als Ergänzung zum amtlichen Teil untersagt. Insofern wird das Urteil des Landgerichts vor allem von den Verlagshäusern mit großer Spannung erwartet, zumal die Art und Weise der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Dortmund offenbar kein Einzelfall, sondern in vielen Städten eher gängige Praxis ist.

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