Förderung von Abbiegeassistenten für LKW und Busse – Frist verlängert

Förderung von Abbiegeassistenten für LKW und Busse – Frist verlängert
Befindet sich beim Abbiegen in eine andere Straße ein Radfahrer oder Fußgänger im sogenannten „toten Winkel“ des Fahrzeugs, ist er für sie nicht zu sehen. Kreispolizei Borken

Zuschussanträge an den Bund bis zum 30. November 2022 möglich

KREIS BORKEN | pd | Ursache für schwere Verkehrsunfälle ist nicht selten ein eingeschränktes Sichtfeld für Fahrer von LKWs oder Bussen beim Abbiegen in eine andere Straße. Befindet sich dabei nämlich ein Radfahrer oder Fußgänger im sogenannten „toten Winkel“ des Fahrzeugs, ist er für sie nicht zu sehen. Um die Sicherheit zu erhöhen, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr daher die Ausrüstung von Fahrzeugen mit elektronischen Abbiegeassistenzsystemen mit bis zu je 1500 Euro. Die Frist für die Antragsstellung ist in diesem Jahr bis zum 30. November 2022 verlängert worden. Darauf weist jetzt der Kreis Borken hin.

Förderfähig sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten genutzt werden. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder 1500 Euro je Ausrüstung. Grundsätzlich sind für jeden Zuwendungsberechtigten bis zu zehn Maßnahmen im Jahr förderfähig. Bezuschusst werden die Anschaffungs- und Einbaukosten des Assistenzsystems. Das gilt für Nachrüstungen und Neufahrzeuge.

Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form über das eService-Portal des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter https://antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium unter www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/abbiegeassistent_node.de zur Verfügung.

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