Kreis Borken/Südlohn – Kontrolltag im Rahmen der europäischen Aktionswoche ROADPOL

Kreis Borken/Südlohn – Kontrolltag im Rahmen der europäischen Aktionswoche ROADPOL
© KPB Borken Kontrollstelle ROADPOL

Wägung ergab an einem kontrollierten LKW 10 Tonnen mehr Gewicht als zulässig

KREIS BORKEN | pd | Die Kreispolizeibehörde Borken hat sich erneut an der länderübergreifenden Kontrollaktion „ROADPOL“ (European Roads Policing Network) beteiligt. Das Thema in dieser Woche lautete „Truck and Bus“. Die Beamten des Verkehrsdienstes führten verstärkt Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt auf dem gewerblichen Personen- und Güterverkehr durch. Die Aktion fand am Dienstagnachmittag auf der Bundesstraße 525 im Bereich Südlohn statt. Unterstützt wurden die Polizeikräfte durch Beamte des Hauptzollamtes Münster.

Zur Durchführung der Kontrollen wurde der nördliche Zubringer zur Landesstraße 572 vollgesperrt. Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Kontrolle war die Überprüfung von Einhaltung der Sozialvorschriften, die Durchführung von Technikkontrollen und die Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Fahrzeugführenden. Ein weiteres Augenmerk wurde auf die Bekämpfung von Eigentumskriminalität und Straftaten mit grenzüberschreitendem Charakter gelegt.

Insgesamt wurden 8 Lkw und 40 Pkw kontrolliert. Herausragend war ein Gliederzug, der nach erfolgter Wägung anstatt erlaubter 40 t insgesamt 50 t wog. Ein niederländischer Führer eines Sattelzuges verfügte nicht über eine nötige Berufskraftfahrerqualifikation. Ein niederländischer Pkw wies erhebliche technische Mängel am hinteren Bremssystem auf. Dem Führer musste die Weiterfahrt vollständig untersagt werden. Insgesamt wurden drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen technischer Mängel, drei wegen Überladung, eine wegen der genannten fehlenden Berufskraftfahrerqualifikation, zwei wegen des Verstoßes gegen die Sozialvorschriften und eine Ordnungswidrigkeit wegen mangelhafter Ladungssicherung gefertigt. Vier Verwarngelder nahmen die Beamten wegen mangelhafter Ladungssicherung, eins wegen Sozialvorschriften und ein Verwarngeld wegen des Nichtmitführens eines Führerscheines. In vier Fällen mussten die Beamten eine Sicherheitsleistung erheben, da die Betroffenen ihren Wohnsitz im benachbarten Ausland haben. Zehn Fahrzeugführenden wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Kontrolle endete um 18:00 Uhr.


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