Nach Doppel-Leichenfund in Gronau – Mordkommission schließt Ermittlungen ab

Nach Doppel-Leichenfund in Gronau – Mordkommission schließt Ermittlungen ab
Polizeieinsatz - Symbolbild

Gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Münster und der Polizei Borken

KREIS BORKEN | pd | Die nach dem doppelten Leichenfund am 08. September 2024 (BD berichtete) in Gronau eingesetzte Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Münster zur abschließenden Bewertung übersandt.

Bei den akribisch durchgeführten intensiven Ermittlungen waren zwar die Identitäten der beiden verstorbenen Männer, nicht aber die jeweilige Todesursache geklärt worden. Im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchungen konnten keine sicheren Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, dass die Verstorbenen durch Fremdeinwirkung zu Tode gekommen sind. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass durch ein – durch die Ermittlungen bislang nicht bekanntes – Szenario der Tod versehentlich herbeigeführt worden war und sodann unbekannte Personen die beiden Leichname an dem Postbrückenweg in Gronau-Epe abgelegt und notdürftig vergraben haben. Konkrete Anhaltspunkte für eine in der Bundesrepublik Deutschland begangene Straftat zum Nachteil der beiden polnischen Staatsangehörigen haben sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ergeben.


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Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass die Verstorbenen sich spätestens Ende August/Anfang September 2024 in den Niederlanden aufgehalten haben. Ob die Verstorbenen an der Produktion synthetischer Drogen in den Niederlanden beteiligt gewesen sein könnten und ob eine derartige Beteiligung – so sie denn stattgefunden hat – in einem ursächlichen Zusammenhang mit ihrem dann vermutlich unvorhergesehenen Ableben steht, ist basierend auf den vorliegenden Ermittlungsergebnissen eine Hypothese.

Die Staatsanwaltschaft Münster ist daher an die niederländischen Behörden herangetreten und hat angefragt, ob das hiesige Todesermittlungsverfahren vollständig oder bezüglich einzelner Aspekte übernommen werden soll. Für die Verfolgung etwaiger in diesem Zusammenhang begangener Betäubungsmittelstraftaten in den Niederlanden ist die Staatsanwaltschaft Münster nicht zuständig. Eine endgültige Entscheidung ist bislang hierüber nicht getroffen.


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