Rindersseuche BHV-1 in drei weiteren Betrieben in Heek-Ahle und Gronau-Epe festgestellt

Rindersseuche BHV-1 in drei weiteren Betrieben in Heek-Ahle und Gronau-Epe festgestellt
Rinderzucht - Symbolbild

Kreisveterinäramt ordnet Schlachtung an

KREIS BORKEN | pd | In drei weiteren Betrieben im Norden des Kreises Borken ist jetzt die Rinderseuche BHV-1 nachgewiesen worden. Zwei der betroffenen Betriebe liegen in Heek-Ahle und damit in der seit 1. Oktober 2024 geltenden Sperrzone (siehe bisherige BD-Berichterstattung). Der dritte Betrieb liegt in Gronau-Epe.

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken hat daraufhin in Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen und dem zuständigen Ministerium in Düsseldorf die Sanierung angeordnet. Aufgrund des hohen Durchseuchungsgrades wird der Betrieb in Gronau-Epe vollständig geräumt. In den beiden anderen Betrieben müssen aufgrund ihres Durchseuchungsgrades erstmal nur Einzeltiere den Betrieb verlassen, in der Hoffnung die Weiterverbreitung des Viruses zu verhindern. Für die momentan betroffenen rund 320 Tiere ist eine Schlachtung vorgesehen. Das teilt Dr. Michael Kerkhoff, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, mit. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass das BHV-1-Virus für Menschen völlig ungefährlich ist.


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Ob die Sperrzone in der Gemeinde Heek und den angrenzenden Teilen der Stadt Ahaus (Bauernschaft Ammeln) nach Ablauf des 30. Juni 2025 aufgehoben wird oder aufrecht erhalten bleiben muss, steht aktuell noch nicht fest, da um die betroffenen Betriebe Umgebungsuntersuchungen angeordnet worden sind. Auf diese Weise wird geprüft, ob es zu einer Virusverschleppung in weitere Betriebe gekommen ist. Zur Einrichtung der Sperrzone wurde der Kreis Borken im Herbst 2024 per Erlass durch das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium aufgefordert. Die mittels Allgemeinverfügung für die Rinderhalter zunächst für sechs Monate angeordneten Maßnahmen mussten noch weitere drei Monate fortgeführt werden. Grund dafür: Kurz vor Ablauf der ursprünglichen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben innerhalb der Sperrzone festgestellt.

Zum Hintergrund:
Das Bovine Herpesvirus (BHV-1) verursacht eine weit verbreitete Tierseuche in der Rinderhaltung. Sie ist bereits seit 1997 eine anzeigepflichtige Erkrankung nach Tierseuchenrecht. Das Virus verursacht bei Rindern zwei unterschiedliche Krankheitsbilder:

  • Bei der respiratorischen Form handelt es sich um eine durch Tröpfcheninfektion übertragene Nasen- und Luftröhrenentzündung.
  • Die genitale Form wird beim Deckakt übertragen.

Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit besteht darin, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel usw.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten.

Weitere Informationen zu BHV-1 und zur Sperrzone gibt es unter www.kreis-borken.de.


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