„Gänsemanagement“ – Stadtverwaltung Borken bittet darum, Wildgänse nicht zu füttern

„Gänsemanagement“ – Stadtverwaltung Borken bittet darum, Wildgänse nicht zu füttern
Anzahl Wildgänse soll in Borken durch gezielte Maßnahmen reduziert werden - Foto: pixabay.com

Gänsepopulation in einigen Teilen Borkens sehr stark gewachsen

BORKEN | pd | Seit einigen Jahren haben sich Wildgänse zunehmend auch in Borken immer weiter ausgebreitet. Die Gänsepopulation ist in den Bereichen rund um das Naherholungsgebiet Pröbsting und den angrenzenden Feldern sowie in den Bereichen Neumühlenallee und Schönstatt Aue stark gewachsen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, setzt die Stadtverwaltung Borken seit Juni 2023 gezielte Maßnahmen um.

So wird ein Uferstreifen am Pröbstingsee nicht mehr gemäht, um dadurch die Gänsevergrämung zu unterstützen. Denn Gänse bevorzugen gemähte und gedüngte Wiesen, Bereiche mit höherer Vegetation werden als nicht idealer Lebensraum weniger angenommen. Zudem wirkt die höhere Bepflanzung als Sichtbarriere zu Nestern und Brutplätzen. Die Maßnahme zeigt bereits erste Wirkung: Die Zahl der Gänse am Pröbstingsee ist zurückgegangen.


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Die Stadtverwaltung Borken bittet alle Erholungssuchenden darum, die Gänse nicht zu füttern, um die Gänsepopulation weiter zu reduzieren. Das Füttern ist allgemein schädlich für wildlebende Tiere und kann im schlimmsten Fall sogar tödlich für die Tiere sein.

Darüber hinaus hat das Füttern auch negative Auswirkungen auf die Umwelt: Futterreste und Gänsekot verschmutzen Wege, Spielplätze und Liegewiesen und können die Wasserqualität des Sees beeinträchtigen. Zudem steigt durch die Fütterung die Gefahr, dass Ratten angelockt werden. Auch die Tiere selbst verändern durch die Fütterung ihr Verhalten. Sie verlieren ihre Scheu vor Menschen, suchen gezielt Aufenthaltsbereiche auf, die eigentlich für die Erholung der Gäste gedacht sind, und hinterlassen dort zunehmend ihre Spuren.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Füttern von Gänsen und anderen Wasservögeln gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung auf dem gesamten Stadtgebiet verboten ist. Verstöße können mit einem Bußgeld zwischen 60 und 250 Euro geahndet werden.

Die Stadtverwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung beim Schutz der heimischen Natur und der Lebensqualität am Pröbstingsee.

Quelle: Stadtverwaltung Borken


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