Übers Ziel hinausgeschossen – UWG wählt unzulässigen Standort für die Wahlwerbung

Kampf um Wählerstimmen am Straßenrand
BURLO | bd | Alle fünf Jahre gibt es im Vorfeld der Kommunalwahlen unter den politischen Parteien allerorten einen regelrechten Wettstreit um die besten Platzierungen für die Wahlwerbung ihrer Parteien und deren Kandiaten/Kandidatinnen. Mittlerweile sind auch im Zuge der bevorstehenden Wahlen am 14.09.2025 entlang der Hauptverkehrsadern die Werbemaßnahmen nicht mehr zu übersehen. Dennoch gibt es offenbar immer noch freie Flächen, auf denen die überdimensionalen Werbebotschaften installiert werden könnten – doch nicht an allen Örtlichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist dies auch zulässig, wie nun die UWG Borken erfahren musste.
Diese hatte einen etwa 2 x 3 Meter großen Werbeträger innerhalb des Kreisverkehrs an der Ortseinfahrt Burlo (Borkener Straße/Lagerstraße) aufgestellt. Insofern blickten die Verkehrsteilnehmer nicht nur auf die grünen Plastik-Kühe der AgriV, die inmitten des Kreisverkehrs aufgestellt sind, sondern auch auf das freundliche Lächeln der UWG-Vorsitzenden Brigitte Ebbing nebst Mitstreitern, die auf dem Wahlplakat abgebildet sind.
Nach hier vorliegenden Informationen der Ordnungsbehörde ist der gewählte Standort indes unzulässig. Die Partei sei aufgefordert, das Plakat an dieser Örtlichkeit zu entfernen. Der Kampf um die Wählerstimmen mittels Plakatwerbung geht so wohl in die nächste Runde.