Tierseuche BHV-1 – Vorzeitige Aufhebung der Sperrzone zum 1. September 2025

Tierseuche BHV-1 – Vorzeitige Aufhebung der Sperrzone zum 1. September 2025
Rinderzucht - Symbolbild

Geltungsbereich Gemeinde Heek und Teile der Stadt Ahaus

KREIS BORKEN | pd | Wichtige Information für alle Rinderhalter in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus (Bauerschaft Ammeln): Die dortige Sperrzone zum Schutz gegen die Tierseuche „Bovine Herpesvirus-Typ 1“ (BHV-1) wird vorzeitig zum 1. September 2025 aufgehoben. „Die aktuellen Monitoring-Untersuchungen in der Sperrzone zeigen, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden konnte“, zeigt sich Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, erfreut.


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Derzeit gibt es keinen Fall einer BHV-1-Infektion im Kreis Borken. „An dieser Stelle danken wir noch einmal ausdrücklich allen rinderhaltenden Betrieben für ihre Zusammenarbeit. Gemeinsam haben wir es geschafft, das Seuchengeschehen erfolgreich einzudämmen“, betont Landrat Dr. Kai Zwicker. Der Kreis Borken hat sich daher intensiv beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf eingesetzt, dass die Sperrzone und die damit verbundenen Restriktionen vorzeitig aufgehoben werden. Die amtliche Bekanntmachung darüber erfolgt am morgigen Freitag, 29.08.2025.


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Wichtig: Die Aufhebung der Sperrzone erfolgt zu Montag, 1. September 2025. Das heißt, dass für alle Rinder, die bis einschließlich 31. August 2025 verbracht werden, weiterhin die Untersuchungspflicht laut Allgemeinverfügung gilt. Die Allgemeinverfügungen und alle wichtigen Informationen stehen auf der Internetseite www.kreis-borken.de zur Verfügung.

Quelle: Kreis Borken


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