Kommunalwahlen: Hinweis auf Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen

Kommunalwahlen: Hinweis auf Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen
Die Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 statt. (Copyright: Stadt Borken)

Kostenlose Wahlschablonen und akustische Stimmzettel helfen bei der eigenständigen Stimmabgabe

KREIS BORKEN | pd | Zur Kommunalwahl am 14. September 2025 stehen blinden und sehbehinderten Menschen wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung. Dank dieser Hilfsmittel können sie ihre Stimme eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Darauf weist jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin.

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um die von ihnen favorisierten Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket. Dieses enthält eine Wahlschablone, in die der Stimmzettel eingelegt werden kann. Über die nummerierten Öffnungen können die Kreuze an der gewünschten Stelle gesetzt werden.


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Damit die verschiedenen Stimmzettel der einzelnen Wahlen (Bürgermeister-, Rats-, Landrats- und Kreistagswahl) unterschieden werden können, sind die Stimmzettel am unteren Rand mit Löchern versehen. Dabei bedeutet:

  • Kein Loch = Stimmzettel für die Ratswahl
  • 1 Loch = Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
  • 3 Löcher = Stimmzettel für die Kreistagswahl
  • 4 Löcher = Stimmzettel für die Landratswahl

Zusätzlich ist bei allen Stimmzetteln die obere rechte Ecke abgeschnitten, damit sie korrekt in die Schablone eingelegt werden können.

Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Nummerierungen verbirgt, lässt sich über eine kostenlose akustische Ansage erfahren. Dieser Telefondienst ist unter der kostenlosen Telefonummer 0800 000 9671 erreichbar. Um sich die Stimmzettel vorlesen zu lassen, muss zunächst die Postleitzahl des Wohnortes angegeben werden. Nach weiterer Eingabe/Ansage der Stimmbezirksnummer, welche auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, kann man bereits die Inhalte aller vier Stimmzettel (Bürgermeister-, Rats-, Landrats- und Kreistagswahl) für die Wahlen anhören.

Es ist möglich, zwischen den Stimmzetteln und den Kandidatinnen und Kandidaten zu wechseln. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die kostenlose Rufnummer ist täglich 24 Stunden erreichbar.


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Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können die Wahlhilfepakete (Schablonen) bei der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e. V., Dortmund, Telefon: 0231 / 55 75 900 für den Bereich Westfalen oder per E-Mail an info@bsvw.de anfordern.

Alle Informationen finden sich auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl2025/.


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