Sicher und fröhlich durch die Bocholter Kirmes – Polizei mit starkem Aufgebot unterwegs

Sicher und fröhlich durch die Bocholter Kirmes – Polizei mit starkem Aufgebot unterwegs
Kirmes - Foto: BD

Abgestimmtes Sicherheitskonzept mit Ordnungsamt, Feuerwehr, Rettungsdienste und Stadtmarketing

BOCHOLT | pd | Vom 17. bis 20. Oktober 2025 heißt es in Bocholt wieder: „Auf zur Kirmes!“ – Tausende Besucherinnen und Besucher freuen sich auf vier Tage voller Fahrspaß, Musik, Leckereien und geselliges Beisammensein. Damit alle diese Tage unbeschwert genießen können, hat sich die Kreispolizeibehörde Borken gemeinsam mit der Stadt Bocholt und weiteren Partnern entsprechend aufgestellt.

Bereits im Vorfeld haben Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Rettungsdienste und Stadtmarketing intensiv zusammengearbeitet, um ein abgestimmtes Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Dabei wurden unter anderem Anfahrts- und Rettungswege, Besucherströme sowie Einsatzabläufe besprochen.


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Während der Kirmestage wird die Polizei im gesamten Veranstaltungsbereich sichtbar präsent sein – zu Fuß, auf Fahrrädern und in Streifenwagen. Aber auch Beamtinnen und Beamte in Zivil werden im Einsatz sein. „Wir möchten den Menschen das Gefühl geben, sicher feiern zu können und jederzeit ansprechbar zu sein“, unterstreicht Erster Polizeihauptkommissar Guido Helten, Leiter der Polizeiwache Bocholt. Das schließt auch die Möglichkeit von Kontrollen durch die Polizei ein.

Grundlage dafür: die sogenannte strategische Fahndung. Damit ist es den Polizistinnen und Polizisten für einen bestimmten Zeitraum in einem festgelegten Gebiet möglich, unter anderem Personen im öffentlichen Verkehrsraum anzuhalten, zu befragen und Fahrzeuge sowie mitgeführte Gegenstände in Augenschein zu nehmen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Waffen und Messer auf dem gesamten Kirmesgelände nicht erlaubt sind. Das Mitführen solcher Gegenstände stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar.

Das gilt auch für echt aussehende Nachbildungen. Zur Erinnerung: Mit der Neuregelung des Waffengesetzes im vergangenen Jahr ist es verboten, Waffen und Messer bei öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen. Hier gilt die eindeutige Botschaft: „Messer haben bei der Kirmes nichts zu suchen!“ Die Polizei wird auf dem Kirmesgelände Kontrollen dieses Verbots durchführen. Wie bei großen Veranstaltungen üblich, wird auch auf der Kirmes mit Taschendieben gerechnet. Diese nutzen dichtes Gedränge, um unbemerkt zuzuschlagen. Eine vermeintlich zufällige Berührung fällt in so einer Situation kaum auf – der Verlust der Geldbörse schmerzt im Nachhinein umso mehr. Daher gilt: So wenig wie möglich an Bargeld und Papieren mitnehmen, und das Wenige so sicher wie möglich und körpernah zu verstauen.


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Gefahren können aber auch in anderer Weise drohen. Wer sich vor sogenannten KO-Tropfen schützen möchte, sollte weder offene Getränke von Fremden annehmen noch das eigene Getränk unbeaufsichtigt stehen lassen. Wer sich unwohl fühlt oder einen Verdacht hat, sollte sich sofort an die Polizei, Rettungs- oder Sicherheitskräfte wenden. Für Verkehrsteilnehmende gilt: Hände weg vom Alkohol und Drogen, wenn man noch fahren möchte – egal ob mit dem Auto, Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter. Wer feiern möchte, sollte seinen Heimweg rechtzeitig planen – am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Taxi oder in Begleitung. Ziel ist, dass alle Besucherinnen und Besucher die Bocholter Kirmes als fröhliches und sicheres Fest erleben.

Quelle: Polizei Borken


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