Geflügelpest in einem Betrieb im Nachbarkreis angekommen

Geflügelpest in einem Betrieb im Nachbarkreis angekommen
Mit vielen Auflagen und Einschränkungen müssen Geflügelzüchter in den Sperrzonen aktuell rechnen - Symbolbild

Überwachungszone des Betriebes in Rees betrifft auch südwestlichen Teil des Kreises Borken

KREIS BORKEN / REES | pd | Das Friedrich-Löffler- Institut (FLI) hat jetzt als nationales Referenzlabor den Ausbruch der Geflügelpest auf einem Geflügelbetrieb in Rees (Kreis Kleve) offiziell bestätigt. Um den Betrieb wird eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in denen besondere Restriktionen für geflügel- und vögelhaltende Betriebe gelten. Davon sind auch die Stadt Isselburg mit sämtlichen Ortsteilen sowie geringe Teile der Stadt Bocholt betroffen. Das teilt Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, mit. 
Eine Allgemeinverfügung mit Darstellung der Überwachungszone wird im elektronischen Amtsblatt am 24.10.2025 veröffentlicht und tritt am 25.10.2025 in Kraft.
Für geflügel- und vogelhaltende Betriebe in der Überwachungszone gilt ab sofort folgendes:

  1. Verbringungsverbot für Geflügel oder gehaltene Vögel 
  2. Verbringungsverbot für Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe, die von Geflügel oder gehaltenen Vögeln stammen oder mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind 
  3. Aufstallungspflicht für Geflügel und gehaltene Vögel, so dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren, Tieren nicht gelisteter Arten und erforderlichenfalls zu Insekten und Nagetieren haben 
  4. Verbot von Ausstellungen, Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt

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Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest-akut. Im Verlauf des 24.10.2025 wird dort auch eine interaktive Karte zur Verfügung stehen, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der Überwachungszone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind. Bei der Kreisverwaltung Borken steht überdies ab Montag (27.10.2025) zu den üblichen Dienstzeiten eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 02861/681-1377 zur Verfügung.

Quelle: Kreis Borken


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