Im neuen Jahr gleichbleibende Beträge für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfangende
Regelbedarfssätze werden nicht geändert
KREIS BORKEN | pd | Die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich werden zum 1. Januar 2026 nicht geändert. Auf diese vom Bund bereits bekanntgegebene Festlegung weist der Kreis Borken hin. Die Regelbedarfssätze dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (das „Bürgergeld“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt (die „Sozialhilfe“). Darüber hinaus werden wie schon bisher für die Mehrheit der Betroffenen auch Leistungen für Unterkunft und Heizung bewilligt.
Die Regelbedarfssätze im Überblick:
- Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, erhalten künftig weiterhin monatlich 563 Euro.
- Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, bekommen jeweils weiterhin 506 Euro.
- Sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen (Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II), erhalten weiterhin 451 Euro.
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen weiterhin 471 Euro.
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten weiterhin 390 Euro.
- Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren bleibt der Regelbedarf bei 357 Euro.
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den „Jobcentern“ und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.
