E-Auto-Förderung – Offenbar doch nicht alle Details innerhalb der Koalition geklärt
Potenzielle Käufer eines E-Fahrzeugs warten auf eindeutige Regelung
JOURNAL | pd/bd | Bereits Ende vergangenen Jahres gab es im Koalitionsausschuss der Bundesregierung offenbar eine Einigung darüber, den Kauf eines E-Autos zu fördern. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, soll die neue E-Auto-Förderung Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt demnach bei 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Diese Einkommensgrenze steigt für bis zu zwei Kindern je Kind um 5.000 Euro, heißt es dort weiter. Starten sollte die Förderung zu Beginn des Jahres 2026.
Bislang sind verlässliche Angaben zur Antragstellung und den Verfahrensweisen allerdings weder den Verbrauchern noch den Autohäusern zugänglich. Details dazu sollten nun im Rahmen einer anberaumten Pressekonferenz des Bundesumweltministers vorgestellt werden. Diese wurde nun kurzfristig verschoben, da offenbar doch noch nicht alle Details innerhalb der Koalition geklärt sind.
Bevor potenzielle E-Auto-Käufer einen entsprechenden Antrag auf Förderung stellen können, müssen nach übereinstimmenden Medienberichten zunächst noch die technischen Voraussetzungen für ein Web-Portal geschaffen werden. Angaben dazu, warum dies bislang noch nicht geschehen ist, werden nicht gemacht. Insofern werden sich diejenigen, die zum Kreis der Förderberechtigten gehören, voraussichtlich noch bis Mai 2026 gedulden müssen.
Ob die Kaufprämie auch rückwirkend gezahlt werden wird, dazu gibt es bislang keine verlässlichen Auskünfte. Tatsache ist, dass die Verbraucher aufgrund der vielen offenen Fragen derzeit maximal verunsichert sind, was letztlich dazu führt, dass auf Seiten der Kaufwilligen Entscheidungen vertagt werden und die Fahrzeughersteller vorübergehend wohl auf ihren E-Fahrzeugbeständen sitzen bleiben.



