Erneut erschreckende Wochenbilanz zum Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Erneut erschreckende Wochenbilanz zum Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Polizeimeldung - Symbolbild

Alkoholisierte Frau übersieht Radfahrer

KREIS BORKEN | pd | In der vergangenen Woche kam es in Bocholt zu einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss. Eine Pkw-Fahrerin beabsichtigte, auf das Gelände einer Tankstelle aufzufahren, übersah dabei einen Radfahrer, der den Radweg benutzte. In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß, bei dem der Radfahrer stürzte. Die alkoholisierte Fahrerin bemerkte den Unfall zunächst nicht. Der Radfahrer verletzte sich leicht. Gegen sie wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet; sie muss nun mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Zudem stoppten die Einsatzkräfte der Polizei insgesamt 17 Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hatten. In allen Fällen wurde den Fahrern eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten leiteten entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Im Einzelnen

Im Nordkreis registrierte die Polizei einen Alkoholverstoß in Ahaus. Darüber hinaus stellten die Beamten in Gronau fünf Verkehrsteilnehmer fest, die unter dem Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hatten. In Ahaus waren es drei Fälle, in Stadtlohn ein weiterer.


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Im Südkreis wurde der zuvor genannte Verkehrsunfall aus Bocholt aufgenommen. Zudem stoppten die Beamten in Borken in drei Fällen sowie in Südlohn in einem weiteren Fall Verkehrsteilnehmende, die unter dem Einfluss von Betäubungsmittel ein Fahrzeug führten.

Die Polizei appelliert erneut eindringlich: Hände weg von Alkohol und Drogen! Wer im Straßenverkehr berauscht ein Fahrzeug führt, bringt sich und andere in Gefahr – unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Pedelec, dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Es drohen empfindliche Strafen oder der Verlust der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. 


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