Reiterplaketten im Kreis Borken seit 2024 rein digital – jetzt QR-Code beantragen
Reiterinnen und Reiter werden gebeten, entsprechenden Online-Antrag zu stellen
KREIS BORKEN | pd | Die klassische Reiterplakette ist im Kreis Borken seit zwei Jahren Geschichte. Zum 1. Januar 2024 hat sich die Verfahrensweise bei der Erteilung von Reiterplaketten, also der jährlich zu erneuernden Aufkleber auf dem Reitkennzeichen, geändert. Seitdem wird die Reiterplakette durch einen QR-Code ersetzt, der in digitaler Form auf einem Smartphone oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung und fördert gleichzeitig die Digitalisierung.
Anders als zuvor, sind Reiterinnen und Reiter angehalten, die Ausstellung selbst vorzunehmen – ganz bequem von zuhause. Hierzu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden, das auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/reitkennzeichen zur Verfügung steht. Der individuelle QR-Code wird anschließend zum Download bereitgestellt. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit einer analogen Antragstellung im Ausnahmefall weiterhin.
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Zum Hintergrund: Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hatte 2023 den Ersatz der Reiterplaketten durch einen QR-Code per Erlass ermöglicht. Von dieser Option macht der Kreis Borken seit dem 1. Januar 2024 Gebrauch. Davon losgelöst muss weiterhin jede Person, die in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ein gut sichtbares, am Pferd angebrachtes, gültiges Kennzeichen mit sich führen. Alle notwendigen Informationen zum neuen Verfahren sowie das Antragsformular sind über die Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/reitkennzeichen abrufbar.



