Info – Zum 01. März wird der Wechsel des Versicherungskennzeichens erforderlich

Info – Zum 01. März wird der Wechsel des Versicherungskennzeichens erforderlich
Wechsel des Versicherungskennzeichens erforderlich - Foto: BD

Die neuen Kennzeichen tragen die Farbe Schwarz

KREIS BORKEN | bd | Zum Monatswechsel gibt es erneut Regelungen, die sich auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken und deren Beachtung erforderlich ist. So müssen bestimmte Fahrzeuge im Straßenverkehr mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Die Polizei Borken gibt Hinweise, welche Fahrzeuge betroffen sind und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

Welche Fahrzeuge benötigen die Kennzeichen?
Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (bei älteren Modellen bis 60 km/h). Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. Mofas, E-Scooter, Segways).

Wo erhalte ich die Kennzeichen?
Bei Versicherungsagenturen, Versicherungsvermittlern oder online beim Versicherer.

Wie viel kostet ein Kennzeichen?
Circa ab 40 Euro, abhängig von Alter, Fahrzeugart und Versicherer.

Was passiert, wenn man ohne unterwegs ist?
Strafverfahren (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz). Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Auch möglich: Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis, Einzug des Fahrzeugs.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Unfall?
Fahrer haftet persönlich für sämtliche Schäden sowie Folgeschäden.


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