Alkohol und Drogen im Verkehr – Polizei zieht Wochenbilanz

Alkohol und Drogen im Verkehr – Polizei zieht Wochenbilanz
Alkoholtest durch die Polizei - Symbolbild

Unter Drogeneinwirkung erst an körperlicher Auseinandersetzung beteiligt – dann Unfall verursacht

KREIS BORKEN | pd | Nach einem zunächst verbalen Streit zwischen zwei Personen kam es am Freitagabend zu einer körperlichen Auseinandersetzung an der Herbertstraße in Gronau. Im Anschluss beschädigte einer der Beteiligten beim Wegfahren das Auto seines Kontrahenten und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Polizeibeamte trafen den Mann kurze Zeit später an. Dabei stellten sie fest, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

In der vergangenen Woche stoppte die Polizei insgesamt 13 Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnahmen. In allen Fällen wurde den Fahrern eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten leiteten entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.


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Im Einzelnen: Im Nordkreis registrierte die Polizei keine Alkoholverstöße. Neben dem genannten Fall aus Gronau stellten die Beamten jedoch weitere Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss fest: jeweils einen in Stadtlohn, Heek und Ahaus, sowie zwei weitere in Gronau. Im Südkreis registrierten die Beamten in Borken und Bocholt jeweils einen Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss. In Bocholt und in Südlohn führten jeweils zwei Autofahrer ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss, in Isselburg einer.

Die Polizei appelliert erneut eindringlich: Hände weg von Alkohol und Drogen! Wer berauscht ein Fahrzeug führt, bringt sich und andere in Gefahr – unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Pedelec, dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Es drohen empfindliche Strafen oder der Verlust der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.


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