Fördermittel – NRW öffnet Bürgerenergiefonds für Wärmeprojekte in der Nachbarschaft
Gemeinsam erneuerbare Wärmequellen nutzen für Umwelt und das eigene Portemonnaie
NRW | pd | Ob Erdwärme, Solarthermie, Abwärme aus einer Biomasseanlage oder aus dem Abwasser: Es gibt viele Möglichkeiten, Energie vor Ort gemeinsam über ein Nahwärmenetz zu nutzen. Damit Bürgerinnen und Bürger dies gemeinsam tun können, erweitert die Landesregierung den 2024 gestarteten Bürgerenergiefonds: Neben Stromprojekten werden ab sofort auch gemeinschaftliche Wärmeprojekte gefördert. Zusammenschlüsse von sieben oder mehr Haushalten können bis zu 300.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten erhalten – etwa für Machbarkeitsstudien, Gutachten oder die Konzeption von Nahwärmenetzen. Anträge können ab sofort bei der NRW.BANK gestellt werden.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir machen aus Nachbarschaften Energie-Gemeinschaften. Wenn sich Menschen vor Ort zusammenschließen, kann aus wenigen Haushalten ein klimafreundliches und bezahlbares Wärmeprojekt für ganze Quartiere entstehen. Erneuerbare Wärme liegt oft direkt unter unseren Füßen oder entsteht nebenan in Betrieben. Dieses Potenzial heben wir jetzt gemeinsam. Mit dem erweiterten Bürgerenergiefonds übernehmen wir einen Teil des Planungsrisikos und geben Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit, ihre Projekte professionell vorzubereiten.“
Gabriela Pantring, Vorstandsvorsitzende der NRW.BANK: „Die Energie- und Wärmewende betrifft uns alle – sie eröffnet enorme Chancen für eine zukunftsfähige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Wir unterstützen die Menschen im Land dabei, neben Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen künftig auch moderne Wärmevorhaben zu entwickeln. So stärken wir die regionale Versorgung und treiben die nachhaltige Transformation unseres Landes entschlossen voran.“
Planungssicherheit für Bürgerenergie – Das wird gefördert:
Gutachten und vorbereitende Studien: Konkret fördert das Land die Kosten für Gutachten und vorbereitende Studien für neue Bürgerenergieprojekte für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Wärmequellen und die Verteilung über Nahwärmenetze.
Eine Rückzahlung ist nur nötig, wenn das geplante Projekt eine Finanzierung erhält. Kann das Vorhaben am Ende nicht realisiert werden, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Der Bürgerenergiefonds NRW trägt damit einen Teil des Planungsrisikos.
Erstberatung: Zusätzliche Unterstützung gibt es bei NRW.Energy4Climate: die NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz bietet eine kostenlose Initialberatung zu geplanten Bürgerenergieprojekten an.
Unabhängig vom neuen Bürgerenergiefonds NRW unterstützt die NRW.BANK die Errichtung von Bürgerenergieanlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Diese Mittel können weiterhin zusätzlich genutzt werden.
Darüber hinaus können Genossenschaften eine Landesbürgschaft in Anspruch nehmen, die die Finanzierung über die Hausbank erleichtert. Weitere Informationen zur Landesbürgschaft stellt PwC bereit. https://www.pwc.de/de/offentliche-unternehmen/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen/landesbuergschaften-im-ueberblick-nrw.pdf
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

