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Alkohol und Drogen im Verkehr – Polizei zieht Wochenbilanz

Alkohol und Drogen im Verkehr – Polizei zieht Wochenbilanz
Symbolbild

Unfallfahrer hatte Alkohol im Blut und keine Fahrerlaubnis – Das Fahrzeug hatte er unbefugt in Gebrauch genommen

KREIS BORKEN | pd | Sonntagmorgen gegen 05.00 Uhr kam es auf der Kettelerstraße in Ahaus-Alstätte zu einem Verkehrsunfall. Ein Pkw-Fahrer verlor in einer Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Der Fahrer sowie sein Beifahrer blieben unverletzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol sowie möglicherweise Betäubungsmitteln stand.

Zudem stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das Auto hatte er ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch genommen. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt wurde untersagt. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.


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Darüber hinaus kam es im Kreisgebiet zu weiteren Verstößen: Im Nordkreis registrierte die Polizei neben dem genannten Fall zwei weitere Alkoholverstöße in Ahaus sowie einen in Gronau. Zudem standen in Ahaus zwei Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, in Gronau sieben. Im Südkreis stellten die Beamten jeweils in Borken, Bocholt und in Rhede einen alkoholisierten Fahrzeugführer fest. In Bocholt kontrollierten die Einsatzkräfte zudem einen Fahrzeugführer, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Die Polizei appelliert erneut eindringlich: Hände weg von Alkohol und Drogen! Wer im Straßenverkehr berauscht ein Fahrzeug führt, bringt sich und andere in Gefahr – unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Pedelec, dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Es drohen empfindliche Strafen oder der Verlust der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.


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