Erfolgreicher Fahndungs- und Kontrolltag der Polizei

Erfolgreicher Fahndungs- und Kontrolltag der Polizei
Fahndungs- und Kontrolltag - Foto: Polizei

Fahndungsaktion im Verbund mit entsprechenden Aktionen in den Beneluxstaaten und Frankreich

(pd) Rund 400 kontrollierte Fahrzeuge, zahlreiche festgestellte Verstöße und eine Festnahme – eine positive Bilanz zieht die Kreispolizeibehörde Borken unter den Fahndungs- und Kontrolltag. An der landesweiten Aktion am Donnerstag beteiligte sich auch die Polizei im Kreisgebiet.
Zahlreiche Dienststellen zogen dafür an einem Strang: Kräfte der Bereitschaftspolizei, der Kripo und des Verkehrsdienstes waren an unterschiedlichen Stellen im Einsatz, im engen Schulterschluss mit Beamten der Bundespolizei und des Zolls. Gleichzeitig gelang auch der Brückenschlag über die Grenze: Die Fahndungsaktion fand im Verbund mit einer entsprechenden Aktion in den Beneluxstaaten und Frankreich statt.
Die Ziele waren klar definiert – es galt, Banden- und Betäubungsmittelkriminalität zu bekämpfen, ebenso Kraftfahrzeugdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Steuervorschriften. Nicht zuletzt lag das Augenmerk der Polizei auch auf Verkehrsverstößen. Denn sie stellen einen wesentlichen Faktor dar, der immer wieder zur Entstehung von Unfällen beiträgt. Unter der Leitung von Kriminaldirektor Carsten Berg liefen im gesamten Kreisgebiet acht Stunden lang Aktionen unterschiedlichster Art ab – von offenen Kontrollstellen an wichtigen Verkehrsadern bis zu verdeckten Maßnahmen und Ermittlungen in sensiblen Bereichen. Unter dem Strich schlugen mehr als 400 kontrollierte Personen zu Buche. Dabei stellten die Beamten mehrere Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitten fest und zogen alkoholisierte oder unter Drogen stehende Fahrer aus dem Verkehr. In vielen Fällen fertigten die Beamten bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Auch die Frage der Ladungssicherheit spielte immer wieder eine Rolle bei den Kontrollen. Besonders herausragend im wahrsten Sinne des Wortes: ein Autotransporter, der aus den Niederlanden kommend in Oeding unter die Lupe kam. Seine Ladung war deutlich höher als erlaubt, die erforderliche Ausnahmegenehmigung fehlte. Das hat Folgen – auch für den betroffenen Spediteur. Er muss mit einer Zahlung in vierstelliger Höhe rechnen, denn der erzielte Gewinn aus dieser Fahrt wird vollständig eingezogen.

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