Bereits 4 Wochen nach Grundimmunisierung Boosterimpfungen möglich

Bereits 4 Wochen nach Grundimmunisierung Boosterimpfungen möglich
Symbolbild

Bei den anstehenden Impfterminen der Koordinierenden Covid-Impfeinheit in Bocholt, Ahaus, Gronau und Borken gelten die Vorgaben des aktuellen Impferlasses des Landes NRW

KREIS BORKEN | (pd) Nach dem jüngsten Impferlass des Landes NRW sind Boosterimpfungen bereits 4 Wochen nach der Grundimmunisierung möglich. Diese Vorgabe setzt die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken ab sofort bei ihren aktuellen Impfterminen in Bocholt (14. und 15.12.2021), Ahaus (18. und 19.12.2021), Gronau (21. und 22.12.2021) und Borken (28. und 29.12.2021) um.

Im Rahmen der KoCI-Impfangebote werden Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch laut Land NRW nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist. Dieses Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der STIKO zu COVID-19-Impfungen, wonach eine Auffrischungsimpfung bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie verabreicht werden kann.

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