Novavax-Impfungen starten voraussichtlich ab Ende Februar in den Impfstellen des Kreises Borken

Novavax-Impfungen starten voraussichtlich ab Ende Februar in den Impfstellen des Kreises Borken
Symbolbild

Terminbuchung nur nach vorheriger Registrierung

KREIS BORKEN | pd | Die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken teilt mit: Die Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von Novavax starten voraussichtlich ab Ende Februar 2022 (8. Kalenderwoche) in den kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Hinweis: Eine Impfung ist nur nach vorheriger Terminbuchung für Personen ab 18 Jahren möglich. Da der Impfstoff zu Beginn nur begrenzt verfügbar ist, werden Impftermine bevorrechtigt für folgende priorisierte Gruppen angeboten:

  • Berufsgruppen, die von der Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) betroffen sind (Nachweis durch „Arbeitgeberbescheinigung“). Das gilt für das Personal der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen im Kreisgebiet, die ab dem 16. März einer Impfpflicht unterliegen. Die Kreisverwaltung informiert diese Einrichtungen derzeit über das geplante Vorgehen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht mit den zugelassenen mRNA-Impfstoffen geimpft werden können (Nachweis: ärztliches Attest)

Wichtig: Bevor ein Termin gebucht werden kann, ist zunächst eine Registrierung notwendig. Diese kann unter www.kreis-borken.de/coronaimpfung-novavax erfolgen. Als Nachweis über die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe wird eine „Arbeitgeberbescheinigung“ benötigt. Die Vorlage kann unter www.kreis-borken.de/arbeitgeberbescheinigung-novavax heruntergeladen werden. Der Nachweis über die Priorisierung muss bereits bei der Registrierung hochgeladen werden. Registrierte Personen erhalten dann zunächst eine Eingangsbestätigung. Sobald die Impfstoffmenge und der Zeitpunkt der Verfügbarkeit bekannt sind, erhält diese Personengruppe per E-Mail einen Impftermin beziehungsweise die Möglichkeit zur Terminbuchung.

Auch Personen, die nicht zu den priorisierten Gruppen zugehören, können sich bereits jetzt über das genannte Formular registrieren – sie erhalten je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs dann ebenfalls ein Impfangebot.

Zum Hintergrund:

Für eine vollständige Impfung benötigt es zwei Impfdosen im Abstand von drei Wochen. Als vollständig geimpft gelten dann Personen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage her ist. Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung mit dem Impstoff von Novavax sind auf www.kreis-borken.de/coronaimpfung erhältlich.