Hundesteuer Borken – Am 01. April beginnt die Bestandsaufnahme

Hundesteuer Borken – Am 01. April beginnt die Bestandsaufnahme
Hundesteuer - Hundebestand in Borken soll ermittelt werden - Foto: Stadt Borken

Ermittlung des tatsächlichen Hundebestandes im Stadtgebiet Borken

BORKEN | pd | Insgesamt 4.084 Hunde (Stand: 24. März 2022) sind derzeit im Stadtgebiet Borken gemeldet. Da jedoch davon auszugehen ist, dass der tatsächlich vorhandene Hundebestand in Borken deutlich höher ist und für eine Vielzahl von Hunden keine Steuern gezahlt werden, ist es aus Gründen der Steuergerechtigkeit erklärtes Ziel, möglichst alle in Borken gehaltenen Hunde zu erfassen (BD berichtete). Daher wird ab Freitag, 1. April 2022, der tatsächliche Hundebestand im gesamten Stadtgebiet ermittelt. In seiner Sitzung vom 5. Oktober 2021 beschloss der Rat der Stadt Borken, die notwendigen Mittel für eine Hundebestandsaufnahme im Haushalt 2022 bereitzustellen – dies teilt die Stadtverwaltung Borken mit.

Derweil wird die gewählte Formulierung der städtischen Mitteilung sowie die angekündigte Maßnahme in den sozialen Medien kontrovers diskutiert und auch kritisiert. Mehr dazu finden Sie hier >>

Weiter heißt es in der Meldung, die Durchführung der Hundebestandsaufnahme erfolgt bis zum 30. Juni 2022 durch das Unternehmen Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Auftrag der Stadt Borken alle rund 18.400 Haushalte im Stadtgebiet besuchen, führen freiwillige Befragungen der Hausbewohnerinnen und Hausbewohner durch, um den Hundebestand pro Haushalt zu ermitteln. Die Befragungen finden werktags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr statt. Die Stadt Borken weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Durchführung der Befragung die Wohnungen der Befragten nicht betreten werden. Zudem können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen gesiegelten Ausweis der Stadt Borken legitimieren.

Der Hundesteuerpflicht unterliegen alle Personen, die sich privat oder geschäftlich einen Hund halten. Zu entrichten ist die Hundesteuer generell an die Stadt, in welcher die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Hundehalterinnen und Hundehalter aus Borken können ihre Tiere jeder Zeit ganz unkompliziert online anmelden unter https://www.borken.de/hundesteuer. Dort sind auch weitere Informationen rund um das Thema Hundesteuer zu finden.

Für Fragen steht die Fachabteilung Steuern und Abgaben der Stadt Borken per E-Mail an steuern@borken.de und telefonisch unter 02861/939-138 oder 02861/939-142 zur Verfügung.