Corona | Infektionsdynamik nimmt weiter zu

Corona | Infektionsdynamik nimmt weiter zu
Symbolbild

10 Tage vor Auslaufen der Testregelungen noch keine neue Regelung in Sicht

NRW | pd | Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen um zunächst nur eine Woche bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Grund dafür ist, dass verschiedene Regelungen in den Landesverordnungen auf den derzeit möglichen Bürgertestungen und den Einrichtungstestungen beruhen. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums für diese Testungen läuft am 30. Juni 2022 aus. Darüberhinausgehende Regelungen des Bundes sind dem Landesgesundheitsministerium bislang nicht bekannt. Dies teilt das Ministerium in einer Pressemitteilung mit.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: “Der Bund muss jetzt ganz dringend Planungssicherheit schaffen. Dass wir zehn Tage vor dem Auslaufen der Testregelungen noch nicht wissen, ob und wie es mit den Testungen danach weitergeht, ist ein Unding. Die Infektionsdynamik nimmt wieder deutlich zu. Deswegen appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger: Tragen Sie insbesondere dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, freiwillig eine Maske. Das Risiko von gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion besteht bei allen Menschen. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Und lassen Sie sich, wenn noch nicht geschehen, impfen.” 



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Tatsächlich meldete das Robert Koch Institut gestern die Zahl der Neuinfektionen auf Bundesebene in einem vierstelligen Bereich. Neue Todesfälle gab es demnach nicht. Diese Meldungen im Anschluss an ein Wochenende, an dem aus den Kreisen und Städten keine Zahlen an das Institut übertragen werden, tragen allenfalls zur Verunsicherung der Bevölkerung bei und sind wenig hilfreich bei der Einschätzung der Infektionslage, wenn nur einen Tag später die 7-Tage-Inzidenz (21. Juni 2022) mit 123.097 Neuinfektionen und 182 weiteren Todesfällen gemeldet werden.

Der Umstand, dass es in den Jahren der Pandemie offenbar nicht gelungen ist, ein fortschreibendes Monitoring mit zuverlässigen Zahlen zu installieren, ist nach Meinung vieler Experten ein Trauerspiel. Insofern ist die Kritik der Landesregierung an das Bundesgesundheitsministerium durchaus berechtigt.

Bis zum 30. Juni 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin:

Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.• Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.

Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. Ausnahmen kann es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.

In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen. 

Auch die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert. Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.


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