Mobiles Impfen ohne Termin – Weitere Termine in Borken, Bocholt, Ahaus und Gronau

Mobiles Impfen ohne Termin – Weitere Termine in Borken, Bocholt, Ahaus und Gronau
Symbolbild

Koordinierende Impfeinheit (KoCl) des Kreises Borken auch im November vor Ort

KREIS BORKEN | pd | Auch im November 2022 bietet die Koordinierende Impfeinheit (KoCl) des Kreises Borken in allen vier kreiseigenen Impfstellen (Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau) „Mobiles Impfen ohne Termin“ an. Der aktuelle Zeitplan ist auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/coronaimpfung veröffentlicht. Wichtiger Hinweis: Eine Corona-Schutzimpfung ist auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine möglich. Dazu gibt es ein Informationsblatt mit den Impfangeboten in ukrainischer und russischer Sprache sowie in weiteren Sprachen im Internet unter http://www.kreis-borken.de/corona-uebersetzungen.

Die neuen Impftermine für November 2022:

  • Freitag, 04.11., 15-19 Uhr und Samstag, 05.11., 11-15 Uhr: Gronau, Nebenstelle der Stadt Gronau, Grünstiege 64 (Achtung: neuer Standort!)
  • Freitag, 11.11., 15-19 Uhr und Samstag, 12.11., 11-15 Uhr: Ahaus, ehem. Volksbank, Markt 30-32
  • Freitag, 18.11., 15-19 Uhr und Samstag, 19.11., 11-15 Uhr: Bocholt, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8
  • Freitag, 25.11., 15-19 Uhr und Samstag, 26.11., 11-15 Uhr: Borken, Stadthalle Vennehof, Mölndalssal, Am Vennehof 1

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Personen ab 5 Jahren können geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Eine Auswahl des Impfstoffs ist möglich: Verimpft werden die Impfstoffe von BioNTech, Moderna, Novavax und Valneva. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech. Die Maskenpflicht vor Ort ist zu beachten. Eine medizinische Maske ist ausreichend.

Für alle gilt:

Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig ist bei der Impfung von unter 16-Jährigen zu beachten: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten, sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) sollen nach Möglichkeit vorab unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. Bei Auffrischungsimpfungen ist es ausreichend, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich die möglichst vorher schon ausgefüllte „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“. Dieses Formular ist auf https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung zu finden.

Die jeweils aktuell gültigen Hinweise und Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung gibt es auf www.kreis-borken.de/coronaimpfung.  

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