Telenotarzt | Rettungsdienst-Kooperation im Münsterland

Telenotarzt | Rettungsdienst-Kooperation im Münsterland
Symbolbild

Kreis Borken gründet gemeinsame Trägergemeinschaft mit Nachbarkreisen

KREIS BORKEN | pd | Die Weichen für die größte Kooperation der Rettungsdienste in der Region sind gestellt: Der Kreis Borken hat gemeinsam mit dem Kreis Coesfeld, der Stadt Münster sowie den Kreisen Recklinghausen, Warendorf und Steinfurt eine Trägergemeinschaft für den Betrieb eines Telenotarztsystems gegründet. Damit werden zukünftig mehr als 150 Rettungswagen der benachbarten Kreise und der Stadt Münster telemedizinisch über die Leitstelle am York-Ring in Münster unterstützt.

Die Einrichtung eines Telenotarztsystems soll der Qualitätsverbesserung im Rettungsdienst dienen. Besatzungen von Rettungswagen aus der gesamten Region können so künftig über die Leitstelle in Münster notärztliche Unterstützung per Bild- und Datenübertragung erhalten.


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„Die bereits mehr als 200 Einsätze, die wir seit Januar 2021 in Ahaus, Borken, Reken und Vreden telemedizinisch begleitet haben, zeigen deutlich, dass die ohnehin schon gut ausgebildeten Notfallsanitäter wertvolle Unterstützung erfahren – insbesondere bei speziellen Fragestellungen“, erklärt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst des Kreises Borken, Hanjo Groetschel, der das Telenotarzt-System seitens der Kreisverwaltung von Anfang an begleitet.

Ziel für das Jahr 2023 ist nun, das System flächendeckend im Kreis Borken zu etablieren. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die notwendige technische Umrüstung aller Rettungswagen im Kreis Borken. Wichtig ist: Der Telenotarzt arbeitet auch weiterhin ergänzend zum „realen“ Notarzt und ermöglicht den vor Ort im Rettungseinsatz tätigen Kräften eine unmittelbare, sichere und zuverlässige Konsultation mit einem in einer Telenotarzt-Zentrale befindlichen Notfallmediziner.

Zum Hintergrund:

Grundlage für die Entscheidung zur gemeinsamen Einrichtung einer Telenotarztzentrale in Münster war die Anfang 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen getroffene Entscheidung, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftliche Einrichtung von Telenotarztsystemen im Bundesland umzusetzen. NRW lässt in jedem der Regierungsbezirke mindestens eine Zentrale einrichten, um das Land flächendeckend zu versorgen.


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