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Vogelgrippe bei toten Lachmöwen im Zwillbrocker Venn

Vogelgrippe bei toten Lachmöwen im Zwillbrocker Venn
Vogelgrippe bei toten Lachmöwen - Symbolbild

Keine tierseuchenrechtlichen Folgen / aufgefundende Kadaver sollten nicht angefasst werden

KREIS BORKEN | pd | Bei sechs tot aufgefundenen Lachmöwen im Zwillbrocker Venn ist jetzt das Influenzavirus Typ H5, also die „Vogelgrippe“, nachgewiesen worden. Das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) auf der Insel Riems muss das Ergebnis nun noch bestätigen. Das teilt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken mit. Der dort für den Fall zuständige Amtsveterinär Dr. Michael Kerkhoff betont in diesem Zusammenhang: „Tierseuchenrechtliche Folgen haben die Nachweise im Wildvogelbestand nicht.“ Eine gesundheitliche Gefahr bestehe für Menschen nicht, wenn die „normale Hygiene“ eingehalten wird. Das heißt: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden.


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Wenn Spaziergänger in dem weitläufigen Areal weitere tote Vögel finden, sollten sie die Biologische Station Zwillbrock unter der Telefonnummer 02564/98600 informieren. Von dort wird dann für die fachgerechte Beseitigung der Vögel gesorgt. Mitarbeiter dieser Einrichtung hatten in den vergangenen Tagen vermehrt tote Lachmöwen entdeckt und darüber den Kreis informiert. Der wiederum veranlasste daraufhin die Untersuchung von sechs Kadavern im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen in Münster, um abzuklären, ob die Aviäre Influenza („Vogelgrippe“) ursächlich für den Tod der Tiere war.


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