Unfallflucht in Weseke – Kleinwagen beschädigt

Unfallflucht in Weseke – Kleinwagen beschädigt
Symbolbild

Verkehrskommissariat Borken bittet um Hinweise

WESEKE | pd | Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und sollte auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Schäden, die durch dieses gesetzwidrige Verhalten alljährlich entstehen, belaufen sich auf mehrere Millionen Euro. Auch, wenn viele der Schäden durch die Versicherer gedeckt werden, zahlen am Ende alle Verbraucher und Versicherte die Zeche. Im Strafgesetzbuch heißt es: „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Diese Strafandrohung scheint jedoch immer weniger Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten, sich nach einem angerichteten Schaden aus dem Staub zu machen. Kaum ein Tag vergeht, an dem die Borkener Polizei nicht über diese Taten berichtet. So auch erneut aus Weseke, wo ein bisher Unbekannter am Dienstagabend (20.06.2023) gegen das Heck eines schwarzen Kleinwagens gefahren ist. Zu dem Verkehrsunfall auf dem Schlehenweg war es zwischen 18.30 Uhr und 21.00 Uhr gekommen.

Ohne sich um den angerichteten Schaden an dem „Mini“ zu kümmern, entfernte sich der Verursacher. Das Verkehrskommissariat Borken bittet um Hinweise: Tel. (02861) 9000.


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