Kleine Haufen, großes Ärgernis – Appell der Stadtverwaltung an Hundehalter:innen
Dogstations stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung
BORKEN | pd/bd | Die Stadt Borken hat im gesamten Stadtgebiet rund 80 sogenannte „Dogstations“ und Beutelspender aufgestellt. Hier können Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer kostenlos Tüten für die Hinterlassenschaften ihres Haustieres entnehmen und gleichzeitig auch die vollen Tüten in den integrierten Abfallbehältern entsorgen. Trotz dieses städtischen Angebots häufen sich in der letzten Zeit wieder Beschwerden über Hundehaufen auf Gehwegen und in Grünanlagen.
Dies betrifft nicht nur das Stadtgebiet in Borken, sondern leider auch in den Ortsteilen. So werden seit geraumer Zeit z.B. in Burlo auf dem Verbindungsweg zwischen Dunkerstraße und der Pater-Arnold-Straße in zunehmendem Maße immer wieder Hundekothaufen mitten auf dem Fußweg hinterlassen, obwohl in Höhe der ehemaligen Gaststätte Dahlhaus eine der genannten „Dogstations“ aufgestellt ist. Darüber hinaus wird der Weg wiederkehrend zum Scheren von Hunden genutzt. Das Tierfell wird dann von dem Halter/der Halterin entlang des Weges liegen gelassen und trägt so unter Umständen dazu bei, dass andere Tiere/Vögel nach der Aufnahme der Hundehaare erkranken oder verenden.
In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen der Anwohner entlang der üblichen Gassi-Routen nicht zur Aufnahme der Hundekotbeutel benutzt werden dürfen. Hundekot gehört weder in die Bioabfalltonne noch in die Restmülltonne. Auch das Entsorgen der Beutel entlang der Wege ist ordnungsrechtlich keinesfalls in Ordnung.
Die Stadt Borken appelliert daher an Hundehalterinnen und Hundehalter, den Kot ihrer Tiere ordnungsgemäß zu entsorgen – mit den Hundetüten geht das hygienisch einwandfrei –, und verweist auf die entsprechenden Pflichten. Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken:
Straßen, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden.
Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Vierbeiner unterwegs ist, sofort beseitigt werden.
Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Borken geregelt. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Eine aktuelle Übersicht aller „Dogstations“ sowie Beutelspender ist auf der Website der Stadt Borken zu finden unter www.borken.de/dogstations.