Neuerungen für die „Internetbasierte Kfz-Zulassung“
Digitaler Zulassungsbescheid berechtigt zum sofortigen Losfahren
KREIS BORKEN | pd | Seit 2019 ist es auch im Kreis Borken für natürliche Personen – also Bürgerinnen und Bürger, die ein Kfz privat führen – bereits möglich, alle „Standardvorgänge“ der Kfz-Zulassung online über das i-Kfz-Portal durchzuführen. Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zum 1. September treten zudem jetzt einige Neuerungen im Bereich der digitalen Fahrzeugzulassung in Kraft. „Damit weitet sich das Angebot der internetbasierten Zulassung aus – das setzen wir natürlich im Kreis Borken direkt um“, erklärt Kreisverkehrsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Ab dem 1. September besteht auch für juristische Personen des Privatrechts – also zum Beispiel für Unternehmen – die Möglichkeit, Fahrzeuge online zuzulassen. Das Fahrzeug kann dabei auf die juristische Person oder bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Dritte zugelassen werden. Die Zulassung für das Unternehmen selbst erfolgt ähnlich wie beim Verfahren für natürliche Personen. Für Dritte dürfen nur sogenannte Großkunden, die über 500 Fahrzeugzulassungsvorgänge im Jahr durchführen und eine Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt erfolgreich eingerichtet haben, Zulassungen vornehmen.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr nach erfolgter digitaler Zulassung. Das ist ab sofort möglich, denn die fahrzeughaltende Person muss jetzt nicht mehr auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten warten. Als Nachweis der erfolgten Zulassung dient der digitale Zulassungsbescheid, der zehn Tage für die Fahrt auf öffentlichen Straßen ausreicht. Die ungestempelten Kennzeichen müssen für die Fahrt am Auto montiert werden. Innerhalb der zehn Tage werden die Plaketten und die Zulassungsbescheinigung dann per Post übersandt.
Auch der digitale Identitätsnachweis soll einfacher werden
Derzeit werden der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der dazugehörige PIN-Code sowie ein Lesegerät oder Smartphone mit NFC-Chip und kostenloser Ausweis-App 2, benötigt. Eine weitere Möglichkeit, die eigene Identität online nachzuweisen, bietet zukünftig auch das Nutzerkonto des Bundes in Kombination mit dem Elster-Zertifikat. Wer also hierüber schon seine Steuererklärung online abgegeben hat, kann dieses Zertifikat ab dem 1. September auch für das i-Kfz-Verfahren nutzen.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ab dem 1. September sogar ohne Identitätsnachweis erfolgen kann. Zudem ist auch der Zulassungsvorgang „Tageszulassung“ neu, der insbesondere für Autohäuser und -händler viele Vorteile bietet.
„Grundsätzlich können Fahrzeuge über das i-Kfz-Portal bequem und zeitsparend von Zuhause oder aus dem Büro heraus zugelassen werden. Somit entfallen Wartezeiten auf einen freien Termin sowie der Gang zur Zulassungsstelle“, betonen Dr. Gerswid Altenhoff-Weber, Leiterin des Fachbereichs Verkehr der Kreisverwaltung, sowie Jasmin Reupke, Leiterin der dortigen Kfz-Zulassungsstelle.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung wurden zudem die Gebühren für internetbasierte Zulassungsvorgänge gesenkt. Um das digitale Angebot attraktiver zu machen, hat der Bund solche Vorgänge günstiger gestaltet und gleichzeitig die Kosten für die Zulassungen vor Ort in den Zulassungsstellen erhöht. Viele Informationen rund um das Thema stehen auf der Internetseite auf www.kreis-borken.de/zulassungsstelle. Dort gibt es zudem einen Direktzugang zum i-Kfz-Portal mit allen Vorgängen, die derzeit digital möglich sind.
Quelle: Kreis Borken