Kreis führte 2.937 planmäßige Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben durch

Kreis führte 2.937 planmäßige Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben durch
In 53 Betrueben stellten die Kontrolleure im Jahr 2023 Verstöße fest - Symbolbild
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In 53 Betrieben wurden Verstöße festgestellt

KREIS BORKEN | pd | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken haben im Jahr 2023 insgesamt 2.937 Kontrollen in 2.727 der insgesamt 4.598 registrierten und EU-zugelassenen Betriebe durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden in 53 Betrieben Verstöße festgestellt, auf die formelle Maßnahmen wie zum Beispiel Nachkontrollen, Bußgelder, Ordnungsverfügungen oder sogar Betriebsschließungen folgten. Die Lebensmittelkontrolleure beanstandeten vor allem Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene, im Betriebsablauf, bei den Eigenkontrollen sowie einige Baumängel. In weiteren 854 Betrieben wurden bei den Kontrollen geringfügigere Mängel festgestellt, die keine formellen Maßnahmen nach sich zogen.

Die Fachleute der Kreisverwaltung nahmen in den Betrieben 2.039 amtliche Proben, von denen 257 beanstandet wurden. Festgestellt wurden dabei vor allem Kennzeichnungsmängel. Einzelne Proben enthielten nicht zugelassene Zusatzstoffe oder waren beispielsweise wegen zu hoher Keimzahlen nicht zum Verzehr geeignet. „Durch Belehrungen, Sicherstellungen, Ordnungsverfügungen und Nachkontrollen versuchen wir die Mängel einzudämmen und in vielen Fällen gelingt uns das auch“, erläutert Dr. Christian Strotmann, zuständiger Abteilungsleiter im Fachbereich Tiere und Lebensmittel. Zusätzlich verhängt die Kreisverwaltung aber auch Verwarn- und Bußgelder, in Einzelfällen wird sogar Strafanzeige erstattet.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert gewerbliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen. Im Kreis Borken sind das zum einen größere Lebensmittelproduzenten, zum anderen aber auch zahlreiche Gastronomiebetriebe, Bäckereien, Fleischereien und die Gemeinschaftsverpflegung. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert aber auch die Produktion und den Verkauf anderer Artikel des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Kosmetika und Tabakerzeugnisse.


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Eine hohe Zahl war im vergangenen Jahr bei den sogenannten EU-Schnellwarnmeldungen mit zum Teil öffentlichen Produktrückrufen zu beobachten. Im Jahr 2023 sind insgesamt 153 EU-Schnellwarnmeldungen eingegangen, die ein unmittelbares Tätigwerden der Lebensmittelüberwachung erforderten. In sechs Fällen wurden Schnellwarnmeldungen in eigener Zuständigkeit durch den Kreis Borken eingeleitet.

Kontrollen finden grundsätzlich unangemeldet statt. Ziel dabei ist es, die allgemeine Hygiene bei der Herstellung und beim Umgang mit Produkten sicherzustellen, um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Der Kreis überprüft zudem, ob die Waren korrekt gekennzeichnet sind, um Verbrauchertäuschungen zu verhindern. Wie oft ein Betrieb dabei von den Kontrolleuren aufgesucht wird, hängt von dessen individueller Risikobewertung ab. In der Regel müssen beispielsweise Kioske nur alle zwei bis drei Jahre mit einer Kontrolle rechnen, während Metzgereien im Schnitt zwei Mal jährlich besucht werden.

2023 sind insgesamt 90 Verbraucherbeschwerden beim Kreis Borken eingegangen. Bei 15 Beschwerden hat sich aufgrund der durchgeführten Kontrolle herausgestellt, dass diese berechtigt waren. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher können Beschwerden einreichen, wenn sie verdorbene oder minderwertige Lebensmittel gekauft haben oder die Produktionsbedingungen in einem Betrieb für mangelhaft halten“, sagt Dr. Strotmann. Bürgerinnen und Bürger können sich dazu im Internet unter www.kreis-borken.de/verbraucherschutz informieren. Das gilt ebenso für Gewerbetreibende. Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel nach Terminvereinbarung (Tel. 02861/681 3818) Beratungen an.


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