Bekämpfung der Rinderseuche BHV 1 – Mehrere Betriebe betroffen
Das Rinderherpesvirus ist nicht auf Menschen übertragbar
KREIS BORKEN | pd | Seit Anfang dieses Jahres ist in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben im Nordkreis die Rinderseuche BHV 1 (Bovine Herpesvirus 1 – Rinderherpes) aufgetreten. Inzwischen sind acht Rinderhaltungen davon betroffen: ein Milchviehbetrieb in Gronau und sieben Betriebe in Heek (zwei Milchviehbetriebe, ein Mutterkuhbetrieb und vier Mastbetriebe). Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Rinderherpesvirus ist nicht auf Menschen übertragbar! Weil die Gefahr einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Virus besteht, beauftragte das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium jetzt den Kreis Borken als zuständige Veterinärbehörde, in den Kommunen Ahaus, Heek, Gronau, Legden und Schöppingen eine Untersuchung aller Rinderbestände vorzunehmen, um mögliche bisher unerkannte Virusreservoire ausfindig zu machen. Diese Maßnahme basiert auf einer Empfehlung des Friedrich-Löffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit).
Im Zusammenwirken mit dem Landwirtschaftlichen Kreisverband Borken und der Landwirtschaftskammer NRW-Kreisstelle Borken (LWK) hat der Kreis daher am Donnerstag (20.06.2024) Rinderhalter aus dem Nordkreis zu einer Informationsveranstaltung in die Gronauer Bürgerhalle eingeladen. Dort erläuterten dann die Leiterin des Kreisveterinäramtes Anja Miebach und ihr zuständiger Abteilungsleiter Dr. Michael Kerkhoff insbesondere das BHV 1-Krankheitsbild, mögliche Übertragungswege, die aktuelle Situation, das Vorgehen der Behörden bei Ausbrüchen sowie Art und Umfang der bevorstehenden Untersuchungsaktion. Einbezogen sind 482 Betriebe mit rund 53.000 Tieren – bis Mitte September sollen dort jeweils Untersuchungen durchgeführt werden, um ein Lagebild zu erhalten.
Eine agrarpolitische Einordnung nahmen danach Anna Althoff, Referentin im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), und Dr. Jürgen Harlizius vom NRW-Landwirtschaftsministerium vor. Rede und Antwort standen anschließend auch Dr. Melanie Eisert vom LWK-Tiergesundheitsdienst und Bernd Post von der „Westfälisch-Lippischen Versicherungs- und Unternehmensberatung“. Moderiert wurde die Veranstaltung von Jörg Sümpelmann, Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Borken.
Anlass für die großflächige Untersuchung ist, dass sich das Infektionsgeschehen als sehr dynamisch erweist und es bislang nicht gelungen ist, die Einschleppungsursachen sowie Verbreitungswege zu ermitteln. Mithilfe der jetzt anlaufenden Aktion sollen dazu neue Erkenntnisse gewonnen werden. Insbesondere geht es darum, die Existenz eines bisher unerkannten Seuchenherdes, von dem eine latente Gefahr für andere Betriebe ausgeht, entweder auszuschließen oder konkret zu ermitteln. Ziel ist es, weitere wirtschaftliche Schäden zu verhindern und die leistungsfähigen Rinderbestände im Kreisgebiet zu sichern.
Schon im Vorfeld hätten Vertreter von Behörden, Verbänden und der Tierärzteschaft hierzu den engen Austausch gesucht, betonte im Schlusswort der Veranstaltung Markus Weiß als Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes. Allen sei bewusst, dass diese Eindämmungsstrategie für Mensch und Tier extreme Belastungen mit sich bringt. Um so wichtiger werde es daher, den Ausbreitungsherd ausfindig zu machen, um für die Zukunft Schlimmeres für noch viel mehr Tiere und Bauernfamilien zu verhindern.
Wichtiger Hinweis:
Für Rinderhalter, die nicht an der Veranstaltung in Gronau teilnehmen konnten, werden in Kürze Infogespräche in den Abendstunden angeboten.
Zur aktuellen Situation im Kreis Borken:
Bisher mussten in den betroffenen Betrieben 1.231 Tiere wegen des Nachweises der Infektion geschlachtet und 29 Tiere eingeschläfert werden, da sie nicht schlachtfähig waren. Nach Feststellung der Infektion wird der Bestand tierseuchenrechtlich gesperrt, d. h. es dürfen dort keine Tiere ver- oder zugekauft werden, außer zur Schlachtung. Sofern Einzeltiere betroffen waren, wird der gesamte Rinderbestand 30 Tage nach Entfernung der positiv getesteten Tiere erneut untersucht. Erst nach einem vollständig negativen Ergebnis wird die Sperre wieder aufgehoben. Nach einer Bestands- oder Teilbestandsräumung erfolgt eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Stallungen, die durch das Veterinäramt des Kreises Borken abgenommen wird. Zusätzlich erfolgen in den Betrieben epidemiologische Ermittlungen.
Zum Hintergrund:
BHV 1 ist ein Herpesvirus, das bei Rindern eine hoch ansteckende Viruserkrankung verursacht. Seit 2017 gilt Deutschland als anerkannt frei von dieser Tierseuche. Besonderheit ist, dass die Infektion ohne Krankheitssymptome verlaufen kann, mit der Folge, dass die Tierhalter die Ansteckung nicht bemerken und erst durch eine Blutuntersuchung der Nachweis geführt werden kann. Sofern die betroffenen Tiere nicht erkrankt sind, können sie noch geschlachtet werden. Treten hingegen klinische Erscheinungen auf, zeigt sich dies in Form von Rhinitis und Tracheitis im oberen Atemtrakt. Zudem können die Genitalien der Tiere von Entzündungen betroffen sein.
Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion mit infektiösem Nasen- bzw. Tränensekret oder Speichel bei direktem Tierkontakt. Eine Übertragung ist aber auch durch Personen oder gemeinschaftlich genutzte Geräte usw. möglich. Zum Schutz der eigenen Bestände achten die Rinderhalter seit langem verstärkt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben (beispielsweise Zukauf von nachweislich BHV 1-freien Tieren, Personalhygiene usw.).