Empfehlung der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Borken

Empfehlung der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Borken
Kfz.-Zulassungsstelle im Kreis Borken - Foto: Kreis Borken
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Fahrzeuge nicht im zugelassenen Zustand verkaufen

KREIS BORKEN | pd | Mit einer wichtigen Information wendet sich jetzt Jasmin Reupke, Leiterin der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Borken, an die Öffentlichkeit: „Wir warnen ausdrücklich davor, Fahrzeuge im zugelassenen Zustand zu verkaufen, denn bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) gelten weiterhin die Halterpflichten!“ Dazu gehöre zum einen, dass jegliche Kosten für das Fahrzeug, zum Beispiel Steuern und Versicherung, weiterhin zu zahlen sind. Zum anderen liege die Verantwortung für das Fahrzeug und damit auch für begangene Verstöße, wie zum Beispiel Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw, weiter bei dem Halter bzw. der Halterin.

„Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich sinnvoll, entbindet aber nicht von den Halterpflichten“, bringt es Jasmin Reupke auf den Punkt und betont: „Wir empfehlen daher eindringlich, das Fahrzeug vor einer Veräußerung abzumelden.“ Dafür müssen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zwingend zur Zulassungsstelle vor Ort, denn eine Außerbetriebsetzung geht jederzeit online von zuhause aus über das i-Kfz-Portal www.kreis-borken.de/i-kfz. Benötigt werden dafür die Fahrzeugkennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die Kosten für eine Kfz-Abmeldung betragen 2,60 Euro. Alternativ ist eine Außerbetriebsetzung auch vor Ort in den Zulassungsstellen Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Dazu ist vorab eine Terminbuchung über https://termine.kreis-borken.de notwendig.

Sowohl online über das i-Kfz-Portal als auch in den drei Zulassungsstellen im Kreisgebiet ist selbstverständlich dann zudem eine Neuzulassung für Fahrzeuge möglich.


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