Schreck zur Nachtzeit – Feuerwehr rückt mit Großaufgebot nach Burlo aus

Schreck zur Nachtzeit – Feuerwehr rückt mit Großaufgebot nach Burlo aus
Glücklicherweise handelte es sich bei dem gemeldeten Gebäudebrand in Burlo um einen Fehlalarm - Foto: BD/mhs

Brand eines Wohngebäudes war vorgetäuscht

BURLO | bd/pd | Am späten Sonntagabend rückten gleich mehrere Löschzüge der Feuerwehr nach Burlo zur Straße Dennenkamp aus. Den Wehrleuten war zuvor von der Kreisleitstelle das Einsatzstichwort „Brand eines Wohngebäudes – Menschenleben in Gefahr“ mit auf den Weg gegeben worden. Nach Angaben des Anrufers sei das Treppenhaus im betroffenen Gebäude bereits stark verqualmt – so die Polizei Borken.

Vor dem Hintergrund dieses Einsatzstichwortes mit den offenbar dramatisch geschilderten Behauptungen des Anrufers rückten folgerichtig nicht nur die Burloer Wehrleute, sondern auch Teile der hauptamtlichen Rettungswache in Borken sowie die Wehrleute des Löschzugs Weseke aus. Auch Rettungsfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Borkener Polizei rückten unter Inanspruchnahme von Blaulicht und Martinshorn an. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass es dort glücklicherweise zu keinem Zeitpunkt einen Brand oder eine ähnliche Gefahrenlage gegeben hat.


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Das, was nun folgt, sind laut Angaben des Polizeipressesprechers Thorsten Ohm, strafrechtliche Ermittlungen der Polizei, die gegen den bislang unbekannten Melder wegen des Vortäuschen eines Notfalls und Missbrauch von Notrufeinrichtungen eingeleitet wurden.


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Vortäuschen von Notfällen kein „Dummejungenstreich“

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Benutzung von Notrufeinrichtungen bzw. das Vortäuschen eines Notfalls nicht nur strafrechtliche Verfahren nach sich ziehen, sondern diese mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden können. Für die Dauer solcher „Falscheinsätze“ sind alle Einsatzkräfte an dem vermeintlichen Einsatzort gebunden sind und können dort, wo möglicherweise an anderer Stelle Hilfe dringend benötigt wird, diese nur mit zeitlicher Verzögerung leisten.

Auch die Tatsache, dass alle Rettungskräfte zu derartigen Einsätzen unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten ausrücken (viele von ihnen als ehrenamtliche Helfer in ihrer Freizeit), um schnellstmöglich vor Ort Hilfe zu leisten, scheint den Verursachern/Tätern solcher vorgetäuschten Einsätze gleichgültig zu sein. Dabei können Einsatzfahrten mittels Blaulicht und Einsatzhorn sowohl für die beteiligten Einsatzkräfte als auch für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer/-innen mit besonderen Gefahren verbunden.

Der Appell sowohl der Feuerwehrkräfte als auch der Polizei lautet deshalb: Benutzen Sie die Notrufnummern 112 und 110 bitte nur dann, wenn es sich bei Ihrem Anliegen auch tatsächlich um einen Notfall handelt.