Änderungen im Waffengesetz verzögern Erteilung von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen

Änderungen im Waffengesetz verzögern Erteilung von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen
Symbolbild pixabay.com

Gemeinsame Presseerklärung der Kreispolizeibehörde Borken und des Kreises Borken

KREIS BORKEN | pd | Ende Oktober 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems beschlossen. Damit einher gehen auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes. So sind bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der kommunalen Waffenbehörden seit dem 31. Oktober auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt zu beteiligen. Die Umsetzung erfordert Anpassungen am vollelektronischen Abfrageverfahren, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Verzögerte Rückmeldungen der zu beteiligten Stellen innerhalb des Überprüfungsverfahrens sind derzeit somit nicht ausgeschlossen.

Bei waffenrechtlichen Anträgen, für die bis zum 30. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Betroffen sind unter anderem Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind. Das betrifft beispielsweise Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatische Langwaffen für Sportschützen. Gleiches gilt für die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge wie der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen. Dessen ungeachtet können Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken waffenrechtliche Erlaubnisse weiterhin über die gewohnten Wege beantragen.


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