Zahl der Arbeitslosen im SGB II im Kreis Borken gestiegen
Aktuell 6.674 SGB-II-Arbeitslose im Kreisgebiet
KREIS BORKEN | pd | Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Dezember 2024 wieder gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker jetzt mit. „Der positive Trend der vergangenen Monate scheint damit beendet zu sein“, vermutet Dr. Zwicker. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Dezember 2024 insgesamt 6.674 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat November 2024 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 27 Personen gestiegen. Im Vergleich zum Dezember 2023 hat sich die Zahl um 388 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen und liegt aktuell bei 3,0 Prozent (November 2024: 2,9 Prozent, Dezember 2023: 2,8 Prozent).
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gestiegen: Sie liegt im Dezember 2024 bei 12.202 Personen (+ 90 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Dezember 17.239 Personen (+ 106 gegenüber dem Vormonat) in 8.789 Bedarfsgemeinschaften (+ 65 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen deutlich gestiegen: So gab es im Dezember 2023 557 Bedarfsgemeinschaften und sogar 754 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 3,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
Quelle: Kreis Borken