4.523 Kontrollen in Lebensmittelbetrieben – In 1.117 Betrieben wurden Verstöße festgestellt

Überwiegend Mängel in der Basis- und Produktionshygiene sowie bauliche Mängel
KREIS BORKEN | pd | Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken stellte 2024 bei den insgesamt 4.523 durchgeführten Kontrollen Verstöße in 1.117 Betrieben fest. „Überwiegend handelte es sich dabei um Mängel in der Basis- und Produktionshygiene und um bauliche Mängel“, erklärt Dr. Christian Strotmann, zuständiger Abteilungsleiter im Fachbereich Tiere und Lebensmittel. Ein weiterer häufiger Beanstandungsgrund durch die Kontrolleurinnen und Kontrolleure waren Mängel in der Kennzeichnung der hergestellten Produkte beispielsweise bei der Angabe des Zutatenverzeichnisses sowie der Allergene und Zusatzstoffe. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle wurden diese Verstöße zeitnah und eigenverantwortlich von den Lebensmittelunternehmern behoben. In einigen Fällen (93 Betriebe) waren allerdings aufgrund von wiederholt festgestellten oder gravierenden Verstößen weitergehende Maßnahmen erforderlich wie die Einleitung von Verwarnungen mit Verwarngeld, Bußgeldverfahren oder Ordnungsverfügungen bis hin zu vorübergehenden Betriebsschließungen.
Zusätzlich zu den Betriebskontrollen werden jedes Jahr auch viele Proben in den Betrieben entnommen und zur weiteren Untersuchung an die staatlichen Untersuchungsämter in NRW weitergeleitet. Die Anzahl richtet sich nach einem bundesweit einheitlichen Schlüssel und beträgt 5,5 Proben je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. 2024 wurden durch die Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken insgesamt 2.164 Proben auf allen Ebenen des Lebensmittelverkehrs entnommen. Dabei wird stichprobenartig nahezu die gesamte im Markt befindliche Produktpalette abgebildet. „Je nach Produktart wurden die Proben auf ihre inhaltliche und chemische Zusammensetzung, die ordnungsgemäße Kennzeichnung, die mikrobiologische Beschaffenheit, auf enthaltene Rückstände oder unerwünschte Verunreinigung untersucht“, sagt Dr. Strotmann. Die Beanstandungsquote bei den Proben betrug im vergangenen Jahr 13,1 Prozent und lag damit nahezu auf dem Niveau des Jahres 2023. Die Sachverständigen der Untersuchungsämter monierten vor allem Mängel in der Kennzeichnung oder der Zusammensetzung der Produkte. In sieben Fällen wurde festgestellt, dass die untersuchten Lebensmittel entweder aufgrund einer potentiellen Gesundheitsgefahr oder aufgrund von Verderb nicht zum Verzehr geeignet waren und somit als nicht sicher für die Verbraucherinnen und Verbraucher beurteilt wurden. Die Lebensmittelüberwachung leitete entsprechende Maßnahmen ein.
Im Jahr 2024 wurden der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken auch 110 Verbraucherbeschwerden beispielsweise über beobachtete unhygienische Zustände in Betriebsstätten oder aufgrund einer Erkrankung nach Verzehr eines Lebensmittels gemeldet. Der Kreis geht grundsätzlich allen Beschwerden nach zum Beispiel im Rahmen einer Betriebskontrolle oder der gezielten Nachbeprobung betroffener Produkte. Bei 40 von ihnen (36,4 Prozent) wurden Verstöße bestätigt. „Verbraucherbeschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns eingereicht werden“, betont Dr. Strotmann. Zudem steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-borken.de/verbraucherschutz ein Online-Formular zur Eingabe der Beschwerde zur Verfügung. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt, es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer anonymen Meldung.
Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Bearbeitung von sogenannten Schnellwarnmeldungen. Über ein EU-weit einheitliches System werden dabei international Meldungen über potentiell gesundheitsgefährdende Lebensmittel an die Behörden weitergeleitet. Diese Meldungen erfordern in der Regel ein sofortiges Einschreiten durch Überwachung der Wirksamkeit eines Rückrufes eines Lebensmittels aus dem Handel. 2024 wurden von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken 205 Rückrufkontrollen durchgeführt. Dies ist ein Zuwachs von 48 Kontrollen gegenüber 2023.
Zum Hintergrund:
Das Team der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken mit sechs Lebensmittelkontrolleurinnen und-kontrolleuren, drei Tierärztinnen und Tierärzten sowie einer amtlichen Kontrollassistentin ist zuständig für die Überwachung von kreisweit rund 6.500 Betrieben. Deren Spektrum reicht vom Kiosk bis hin zum großen Lebensmittelkonzern und umfasst grundsätzlich die gesamte Lebensmittelkette vom „Acker bis zum Teller“.
Wesentliche Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln, aber auch von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen ausgehen können, zu schützen. Ein weiteres Ziel ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bei derartigen Produkte.
Die Kontrollen finden grundsätzlich unangemeldet statt. Die Lebensmittelüberwachung verfolgt dabei einen risikoorientierten Ansatz. Das bedeutet, dass Betriebe mit einem höheren Risiko grundsätzlich engmaschiger kontrolliert werden. Das regelmäßige Kontrollintervall liegt je nach Risikoeinstufung zwischen einmal im Monat und bis zu allen drei Jahren.
Quelle: Kreis Borken