NEWS – Mindestlohn soll bis 2027 stufenweise auf 14,60 EUR angehoben werden

NEWS – Mindestlohn soll bis 2027 stufenweise auf 14,60 EUR angehoben werden
Symbolbild

Beschluss betrifft bundesweit rund 6 Millionen Beschäftigte

JOURNAL | pd | Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 den Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn (jeweils brutto je Zeitstunde) in folgenden Stufen zu erhöhen:

zum 01.01.2026 13,90 Euro
zum 01.01.2027 14,60 Euro
.

In der Begründung der Mindestlohnkommission heißt es dazu wie folgt:

Die Mindestlohnkommission hat im Rahmen einer Gesamtabwägung geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Dabei hat sie sich an den im Mindestlohngesetz und der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission genannten Kriterien orientiert. Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit anhaltender wirtschaftlicher Stagnation. Die deutsche Wirtschaft sieht sich in weiten Teilen mit konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen sowie externen Schocks konfrontiert. Die Entwicklung der Verbraucherpreise hat sich nach einem starken Anstieg in den Jahren 2021 bis 2023 normalisiert. Für das Jahr 2026 lassen die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung eine Aufhellung der wirtschaftlichen Lage erhoffen.

Die Erhöhungsschritte sind Ergebnis einer Gesamtabwägung, die die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns festigt sowie die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Konjunktur berücksichtigt. Die vorliegenden Erkenntnisse zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die im Mindestlohngesetz genannten Evaluationskriterien hat die Kommission im Rahmen ihres Fünften Berichts an die Bundesregierung umfassend dokumentiert, der gemeinsam mit diesem Beschluss veröffentlicht wird.

Die Mindestlohnkommission hat die Möglichkeit zur Durchführung einer Anhörung nach § 10 Abs. 3 MiLoG genutzt. Die Stellungnahmen sind in einem Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission enthalten. Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation hält die Mindestlohnkommission den Vorschlag der Vorsitzenden für vertretbar, den Mindestlohn in diesen Schritten zu erhöhen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern.
Quelle: Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG

Mit diesem Beschluss bleibt die Kommission deutlich unter dem von der SPD geforderten Mindestlohn von 15,00 EUR.


Mehr aktuelle Inhalte

Datenschutz-Übersicht

Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Informationen zu lesen. Wir nutzen auf unserer Seite neben dem Statistik-Tool "Google-Analytics" ausschließlich Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie die Seite verlassen und vielleicht später wieder auf unsere Website zurückkehren. Es hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind. Alle weiteren Informationen finden Sie dazu auch in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Coockies

Unbedingt notwendige Cookies sorgen für eine technisch einwandtfreie Funktion dieser Webseite und können vom Benutzer nicht deaktiviert werden.

Tracking Coockies

Diese Website verwendet die folgenden zusätzlichen Cookies:

Google Analytics