Schulunterricht bei Extremtemperaturen – Hitzefreiregelung in Nordrhein-Westfalen

Zum Start in den Juli extreme Hitze mit Temperaturen bis zu 38 Grad vorhergesagt
BURLO | bd | Bereits am heutigen Sonntag (29.06.2025) steigen die Tageshöchsttemperaturen auf bis zu 28 Grad an. Mit Start in die neue Woche klettern die Werte bis zur Wochenmitte unaufhörlich weiter und sollen (so die Vorhersage unterschiedlicher Wetterdienste) bis zum Mittwoch, den 02. Juli 2025, auf 37 bis 38 Grad ansteigen. Bereits in den Morgenstunden sollen die Temperaturen weit über der 30-Grad-Marke liegen.
Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes
Am Mittwoch nach oft sonnigem Tagesbeginn Entwicklung von Quellbewölkung. Vor allem im Bergland der Südwesthälfte, später mit geringer Wahrscheinlichkeit auch im Nordwesten einzelne kräftige Schauer und Gewitter, lokal Unwetter. Höchsttemperatur 34 bis 38 Grad, südlich der Donau und an den Küsten nicht ganz so heiß. Schwacher bis mäßiger Wind aus Südost bis Ost, im Nordwesten abends auf nördliche Richtungen drehend. Bei Gewittern teils schwere Sturmböen.
Vor dem Hintergrund, dass derartige Temperatur-Phänomene extreme, gesundheitliche Belastungen mit sich bringen, stellt sich für viele Eltern schulpflichtiger Kinder immer wieder die Frage, ob und wann die so genannte „Hitzefreiregelung“ greift. Die zuständige Bezirksregierung legt die Entscheidung darüber in die Hände der jeweiligen Schulleitungen. Dazu heißt es: „Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung über Hitzefrei, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen beeinträchtigt ist. Als Anhaltspunkt gilt die 27 Grad Marke in den Klassenräumen.“
Wer bekommt Hitzefrei?
Grundsätzlich erhalten nur Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei. Grundsätzlich gilt so oder so für alle: Den Lehrkräften soll bewusst sein, dass bei hohen Temperaturen die Schülerschaft nur vermindert leistungsfähig ist. Darauf ist Rücksicht zu nehmen.
Was sollten Eltern tun?
Ein Tipp für die Eltern: „Achten Sie an den Tagen besonders darauf, dass Ihre Kinder ausreichend versorgt sind. Geben Sie ihren Kindern am besten eine Extra-Flasche Wasser mit“, rät die Schulabteilung der Bezirksregierung Münster weiter.
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Wie sieht es mit der Betreuung aus?
Auch dazu hat die Bezirksregierung Münster Informationen bereitgestellt: „Die Betreuung der Kinder wird von der Schule gewährleistet. Eltern müssen sich darüber keine Sorgen machen. Denn die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 haben bei Hitzefrei zwar keinen Unterricht, dürfen aber nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden. Die Schulleitungen müssen bei Hitzefrei auch den Heimweg der Kinder im Blick haben und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen, zum Beispiel, ob ein Ganztagesbetrieb vorliegt oder ob die örtlichen Busse fahren,“ heißt es dazu weiter.
Extreme Hitze im Katalog des Schulministeriums derzeit nicht aufgenommen
Wenngleich sich im Zuge des Klimawandels Tage mit extremer Hitze häufen, hat die Landesregierung NRW diese Ereignisse aktuell noch nicht in den Katalog der Unwetterereignisse aufgenommen. Dort sind abschließend folgende Phänomene gelistet:
- (extrem) heftiger Starkregen,
- schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
- schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
- (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
- Glatteis.
Weiter heißt es dazu: „In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebs nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Alle Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten (§ 15 ADO).“
Sobald Hitzefrei-Regelungen der hiesigen Schulleitungen bekannt werden, wird nachberichtet.