Kreis Borken untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Kreis Borken untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Wasserentnahme aus der Bocholter Aa und anderen Oberflächengewässern ist ab 04.07.2025 untersagt - Foto: BD/mhs

Niedrigwasser und Erwärmung bedrohen die Lebensgrundlage von Tieren und Pflanzen

KREIS BORKEN | pd | Ab dem kommenden Freitag (04.07.2025) ist es im Kreisgebiet untersagt, Wasser aus der Bocholter Aa, der Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten zu entnehmen. Das besagt die „Allgemeinverfügung“, die die Kreisverwaltung Borken jetzt als zuständige Wasserbehörde erlassen wird. Diese Verfügung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2025. Anlass für die drastische Maßnahme ist die zunehmende Trockenheit in der Region. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus den betroffenen oberirdischen Gewässern würde die negative Entwicklung noch erheblich verstärken.

Das Verbot gilt sowohl für den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus der Bocholter Aa, der Schlinge und den weiteren oberirdischen Gewässern ihrer Einzugsgebiete. Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Auf diese Weise sollen die durch die Trockenheit schon sehr „gestressten“ Gewässer vor zusätzlichen Beeinträchtigungen infolge einer Verringerung der Wasserführung geschützt werden. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht durchaus die Möglichkeit, dass Wasserentnahmen dazu führen, dass Tiere verenden.


Gewerbliche Anzeige
Reinigungskraft gesucht
Gewerbliche Anzeige
Reinigungskraft gesucht

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Borken überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Zum Hintergrund:
Der Kreis Borken beobachtet regelmäßig mehrere wasserwirtschaftlich relevante Parameter, um den aktuellen Zustand des Wasserhaushaltes festzustellen und zu bewerten. Hierbei werden u. a. folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Niederschlagsdaten,
  • Bodenfeuchte,
  • Grundwasserentwicklung,
  • Pegeldaten und
  • Wetterprognosen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt die Auswertung der relevanten Daten, dass zum Schutz des Wasserhaushaltes der Erlass der Allgemeinverfügung für die Bocholter Aa, die Schlinge und die weiteren Oberflächengewässer in ihren Einzugsgebieten erforderlich ist, um weitere nachteilige Entwicklungen durch eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zu verhindern. Das Einzugsgebiet umfasst dabei alle Flächen, auf denen Niederschläge fallen und von denen das Wasser – über direkte und indirekte Wege – in das Hauptgewässer (hier: Bocholter Aa und Schlinge) abfließt.


Gewerbliche Anzeige
Stellenangebot Bischop
Klick zum Vergrößern
Stellenangebot Bischop
Gewerbliche Anzeige
Stellenangebot Bischop
Klick zum Vergrößern
Stellenangebot Bischop

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen sowie der daraus resultierenden zunehmenden Bodentrockenheit haben sich in der Bocholter Aa und der Schlinge sowie ihren Zuflüssen im Kreis Borken konstant sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Stellenweise sind Gewässer bereits trockengefallen. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet.

Trotz lokaler Regenfälle sinken die Pegelstände weiterhin, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird und nicht zum Abfluss kommt bzw. nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern führt. Die geringen Abflussmengen gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie die Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer. Bei anhaltenden niedrigen Wasserständen oder einem Absinken der Wasserstände ist eine weitere Verschlechterung der ökologischen und chemischen Gewässerzustände und somit eine nachhaltige Schädigung des Gewässerökosystems zu erwarten. Vor allem ist die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer infolge der niedrigen Wasserstände und der damit verbundenen Reduzierung der Sauerstoffzufuhr bei steigender Wassertemperatur erheblich beeinträchtigt.

Weitere Hinweise:

Bei fortschreitender Trockenheit und daraus resultierender Betroffenheit der übrigen oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet wird die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken eine Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot für alle Oberflächengewässer im gesamten Kreisgebiet erlassen.

Die Bocholter Aa und die Schlinge münden in den Niederlanden in die Ijssel. Dort ist eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern seit dem 25.06.2025 durch die Waterschap Rijn en Ijssel verboten worden.


Mehr aktuelle Inhalte

Datenschutz-Übersicht

Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Informationen zu lesen. Wir nutzen auf unserer Seite neben dem Statistik-Tool "Google-Analytics" ausschließlich Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie die Seite verlassen und vielleicht später wieder auf unsere Website zurückkehren. Es hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind. Alle weiteren Informationen finden Sie dazu auch in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Coockies

Unbedingt notwendige Cookies sorgen für eine technisch einwandtfreie Funktion dieser Webseite und können vom Benutzer nicht deaktiviert werden.

Tracking Coockies

Diese Website verwendet die folgenden zusätzlichen Cookies:

Google Analytics