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Borkener Straße (L600) in Burlo – Auf Teilstück im Ortskern gilt nun die 30 km/h-Regelung

Borkener Straße (L600) in Burlo – Auf Teilstück im Ortskern gilt nun die 30 km/h-Regelung
Zulässige Höchstgeschwindigkeit an der L600 in der Ortslage Burlo herabgesetzt - Foto: Symbolbild

Zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt

BURLO | bd | Wie bereits berichtet, gab es seit geraumer Zeit Klagen aus der Burloer Bürgerschaft über die starke Zunahme des Fahrzeugverkehrs und den daraus resultierenden Gefahren für den Fußgängerverkehr im Verlauf der Ortsdurchfahrt Burlo. Nun wurde die kürzlich seitens der Stadt Borken angekündigte Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem Teilstück der Borkener Straße (L600) im Bereich des Ortskerns umgesetzt. Zwischen Kreisverkehr Oedinger Str./Rheder Straße/Borkener Straße und der Waldstraße müssen sich alle Fahrzeugführer ab sofort auf die neue Regelung einstellen. Die originäre Zuständigkeit für die Herabsetzung liegt beim Landesbetrieb Straßen NRW und wurde in enger Absprache mit den städtischen Dienststellen umgesetzt.


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Von der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dürften vor allem die Schulkinder und Fußgänger profitieren, auf die vor allem an den eingerichteten Fußgängerüberwegen in Höhe der Oblatenstraße und im Kreuzungsbereich der Dunkerstraße/Waldstraße nach Bekunden einiger Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit nicht ausreichend Rücksicht genommen wurde. Warum die Strecke nicht bis zur Seniorenwohnanlage Rosengarten oder gar bis zum Kreisverkehr Lagerstraße/Am Rosengarten ausgeweitet wurde, erschließt sich einigen Anwohnerinnen und Anwohnern derzeit nicht. Insbesondere dort, wo es keine sichere Querungsmöglichkeit gibt, käme es immer wieder zu Gefahrensituationen, heißt es von den Betroffenen.


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