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Wiederwahl der Schiedspersonen für Gemen, Weseke, Burlo und Borkenwirthe

Wiederwahl der Schiedspersonen für Gemen, Weseke, Burlo und Borkenwirthe
Stellvertretender Bürgermeister Jürgen Fellerhoff (Mitte) gratuliert den Schiedspersonen Marita Niehoff-Heddier (Bezirk Weseke, Borkenwirthe/Burlo) und Manfred Beckmann (Bezirk Gemen) zur Wiederwahl. - Foto: Stadt Borken

Manfred Beckmann und Marita Niehoff-Heddier weitere fünf Jahre im Amt

BORKEN | pd | Der Rat der Stadt Borken hat in seiner Sitzung am 15. April 2026 die Wiederwahl der Schiedspersonen Manfred Beckmann (Bezirk Gemen) und Marita Niehoff-Heddier (Bezirk Weseke, Borkenwirthe/Burlo) für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren beschlossen. Das Amtsgericht hat die Wahl nunmehr bestätig, sodass die bewährte Arbeit im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung fortgeführt werden kann.

Schiedspersonen übernehmen eine wichtige Aufgabe für das gesellschaftliche Miteinander in der Kommune. Ihr Amt üben sie ehrenamtlich aus. Neben Lebenserfahrung und persönlicher Eignung bringen sie vor allem die Fähigkeit mit, zwischen Konfliktparteien zu vermitteln und tragfähige Lösungen zu entwickeln.


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Ziel der Tätigkeit ist es, Streitigkeiten in einem niederschwelligen Verfahren möglichst einvernehmlich zu klären und damit gerichtliche Verfahren zu vermeiden. In einer ruhigen und vertrauensvollen Atmosphäre geben die Schiedspersonen allen Beteiligten Raum, ihre Sichtweisen darzustellen. Durch aktives Zuhören und Vermittlung tragen sie dazu bei, Spannungen abzubauen und eine Einigung herbeizuführen.
Das Schiedsamt bietet Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Konfliktlösung mit hoher Erfolgsquote. In vielen Fällen ist die Inanspruchnahme freiwillig, bei bestimmten Streitigkeiten jedoch Voraussetzung für ein gerichtliches Verfahren. Dies gilt insbesondere für bestimmte Strafsachen wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder leichte Körperverletzung sowie für ausgewählte zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa im Nachbarschaftsrecht, bei Verletzungen der persönlichen Ehre oder Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Das Verfahren vor dem Schiedsamt ist bewusst einfach gehalten: Ein Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schiedsperson lädt die Beteiligten zu einem Termin ein und führt eine mündliche Verhandlung durch. Kommt es zu einer Einigung, wird diese schriftlich festgehalten und ist rechtsverbindlich.

Informationen zur zuständigen Schiedsperson sind online unter www.streitschlichtung.nrw.de abrufbar.
Die Stadt Borken dankt den wiedergewählten Schiedspersonen für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, diese verantwortungsvolle Aufgabe weiterhin wahrzunehmen.


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