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Standortübermittlung von Notrufen auch bei der Polizei NRW möglich

Standortübermittlung von Notrufen auch bei der Polizei NRW möglich
© LZPD NRW

Technische Grundlage ist die sogenannte „Advanced Mobile Location“-Technologie (AML)

NORDRHEIN-WESTFALEN | pd | Die Polizeileitstellen in Nordrhein-Westfalen beteiligen sich seit kurzem an einem bundesweiten Pilotbetrieb. Bei eingehenden Notrufen können die Leitstellen bei konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person mit wenigen Klicks Standortdaten abrufen. Auch bei der Verfolgung von Straftaten kann die automatische Standortübermittlung hilfreich sein. Beobachtet etwa eine Zeugin oder ein Zeuge eine gewalttätige Auseinandersetzung, einen Raub oder einen Einbruch und wählt den Notruf 110, ohne den eigenen Standort genau benennen zu können, kann die Polizei die übermittelten Standortdaten nutzen. So können Einsatzkräfte schneller zum richtigen Ort entsandt werden und ohne weiteren Zeitverzug reagieren. 

Technische Grundlage ist die sogenannte „Advanced Mobile Location“-Technologie (AML), die in modernen Smartphones integriert ist. Wählt eine Person mit dem Smartphone den Notruf 110, übermittelt das Gerät während des Rufaufbaus automatisch Standortdaten an einen zentralen Speicherort. Dort werden die Daten für 60 Minuten gespeichert und anschließend automatisch und unwiederbringlich gelöscht.


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Die Einsatzdisponenten auf den Polizeileitstellen können diese Standortdaten bis zu 60 Minuten nach Eingang des Notrufs abrufen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ohne vorausgegangenen Notruf ist ein Abruf der über AML bereitgestellten Standortdaten nicht möglich. Bewegungsprofile werden dabei nicht erstellt.

Wenn Sie polizeiliche Hilfe brauchen: Wählen Sie den kostenfreien Polizeinotruf 110!

Für die schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Notrufes sind für die Polizei einige Angaben sehr wichtig:

  • Wer ruft an?
    Geben Sie Ihren Namen an.
  • Was ist passiert?
    Schildern Sie kurz, was Sie beobachtet haben.
  • Wo ist es passiert?
    Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Ort, wo sich etwas ereignet hat. Sollten Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden, hilft die oben beschriebene neue Technologie. 
  • Wann ist es passiert?
    Geben Sie möglichst genau die Zeit, oder den Zeitraum des Geschehens an.
  • Wie ist es passiert?
    Schildern sie kurz den Ablauf des Geschehens.
  • Warum ist es passiert?
    Ist etwas Ausschlaggebendes vorangegangen? Gibt es Ursachen für das Geschehen?
  • Wer ist beteiligt?
    Machen Sie Angaben zu Täter, Opfer und Zeugen. Wenn unbekannt, beschreiben Sie die Beteiligten.

Sie können die 110 von jedem Telefonanschluss aus gebührenfrei erreichen. 

Jede Polizeibehörde in NRW verfügt über eine eigene Leitstelle, in der Notrufe entgegengenommen werden. Rund um die Uhr sitzen dort erfahrene Polizistinnen und Polizisten am Telefon. Wenn die 110 gewählt wird, erkennt das Kommunikationssystem der Polizei automatisch, aus welcher Stadt der Notruf kommt und leitet den Anruf an die richtige Polizeibehörde weiter. 

Quelle: Polizei NRW


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