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Flucht vor Polizeikontrolle endet mit schwerem Verkehrsunfall

Flucht vor Polizeikontrolle endet mit schwerem Verkehrsunfall
Symbolbild

17-Jähriger missachtete Anhaltezeichen und war innerorts teilweise mit über 160 km/h unterwegs

KREIS BORKEN / Bocholt | pd | In der Nacht zum Donnerstag hat ein 17-jähriger Fahrzeugführer versucht, sich in Rhede einer Polizeikontrolle zu entziehen. Die anschließende Flucht endete nach einem schweren Verkehrsunfall in Bocholt. Polizeibeamten war gegen 00.03 Uhr auf der Hardtstraße in Rhede ein schwarzer VW Golf aufgefallen, dessen Fahrer einen Kreisverkehr verbotswidrig geradeaus überfuhr und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit weiterfuhr.

Als die Einsatzkräfte das Fahrzeug kontrollieren wollten, reagierte der Fahrer nicht auf die Anhaltezeichen der Polizei und setzte seine Fahrt trotz eingeschaltetem Blaulicht und weiterer Anhaltesignale fort. Im Verlauf der Flucht beschleunigte der Fahrer innerorts auf Geschwindigkeiten von bis zu etwa 160 km/h. Dabei missachtete er unter anderem eine rote Ampel und führte riskante Überholmanöver durch. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer verletzt oder konkret gefährdet.


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Im Bereich der Münsterstraße in Bocholt verlor der Fahrer schließlich die Kontrolle über das Fahrzeug, nachdem dieses einen Bordstein touchiert hatte. Der Wagen prallte gegen einen Baum, überschlug sich mehrfach und kam rund 150 Meter weiter auf dem Dach zum Stillstand. Der 17-Jährige konnte das Fahrzeug selbstständig verlassen und wurde nach medizinischer Erstversorgung mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Im Fahrzeug und im Umfeld der Unfallstelle fanden die Einsatzkräfte unter anderem geringe Mengen Betäubungsmittel sowie Gegenstände, die auf einen möglichen Drogenkonsum hindeuten. Zudem ergaben die Ermittlungen, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen als entwendet gemeldet waren.

Der Jugendliche mit Wohnsitz in Essen ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Kennzeichendiebstahls sowie wegen des Verdachts eines Fahrzeugdiebstahls ermittelt. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an.


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