display

Polizei im Kreis Borken – Verkehrsunfallflucht ist Straftat und kein „Kavaliersdelikt“

Polizei im Kreis Borken – Verkehrsunfallflucht ist Straftat und kein „Kavaliersdelikt“
Unfallschaden an einem Pkw

Immer wieder ermittelt die Polizei wegen Unfallfluchten und gibt Hinweise

KREIS BORKEN | pd | Immer wieder ermittelt die Polizei wegen Unfallfluchten. Auch die folgenden Fälle reihen sich in diese Entwicklung ein: In der Zeit von Sonntagabend bis Montagmittag beschädigte ein unbekannter Autofahrer einen grauen Audi A4. Der Vorfall ereignete sich auf einem Parkplatz an der Straße An’t Lummert in Vreden. Es entstand Sachschaden an der linken Fahrzeugseite.

Einen schwarzen Renault Scenic angefahren hat ein bislang unbekannter Autofahrer auf einem Parkplatz an der Enscheder Straße in Gronau. Der Zeitpunkt wird mit 14.55 Uhr angegeben. An dem Fahrzeug ist deutlich orangener Fremdlack zu erkennen.

Zudem fuhr ein bislang unbekannter Autofahrer in Borken an der Pröbstinger Allee einen weißen VW Passat an. Der Unfall ereignete sich am Montagnachmittag zwischen 17.45 Uhr und 20.15 Uhr. Der Wagen parkte auf einem Parkplatz an dem Sportgelände.

In allen Fällen entfernten sich die Verursacher, ohne ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Weiterfahren nach einem Verkehrsunfall ist kein Kavaliersdelikt. Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen, begeht eine Straftat. Dabei droht eine empfindliche Geldstrafe bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis.


GEWERBLICHE ANZEIGE
GAP.TEL GmbH

GEWERBLICHE ANZEIGE
GapTel GmbH


Besonders häufig handelt es sich um die typischen Parkplatzrempler – abgefahrene Spiegel, Kratzer oder kleine Blechschäden. In der Regel begleicht dies die Versicherung. Dennoch verlassen manche Unfallverursacher aus Unsicherheit oder Angst den Unfallort. Leider gibt es auch immer wieder Verkehrsteilnehmer, die selbst dann, wenn es bei dem Unfall zu einem Personenschaden gekommen ist, das Weite suchen. So rückte die Polizei Borken im Jahr 2025 zu 119 dieser Fälle aus. „47,1 Prozent dieser angezeigten Fälle konnten wir im vergangenen Jahr aufklären und den Verursacher ermitteln“, weiß Pressesprecher Thorsten Ohm auf Anfrage unserer Redaktion zu berichten. Umso wichtiger sind Hinweise aus der Bevölkerung, um den Tätern/Verursachern auf die Schliche zu kommen. Insofern gilt immer der Grundsatz: Kommt es zum Unfall, sollten Beteiligte die Polizei informieren. Das bloße Hinterlassen eines Zettels mit Namen und Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug reicht nicht aus. Nach einem Unfall muss ein ordnungsgemäßer Austausch der Personalien ermöglicht werden.

Die Botschaft ist klar: Unfallflucht lohnt sich nicht. Wer Verantwortung übernimmt und den Vorfall korrekt meldet, vermeidet oft deutlich schwerwiegendere rechtliche und finanzielle Folgen. Die Polizei sucht Zeugen – jede Information kann wichtig sein. Hinweise zu den oben genannten Unfällen erbittet das Verkehrskommissariat in Borken unter Tel. (02861) 9000.

Quelle: Polizei Borken


Mehr aktuelle Inhalte