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Verbraucherzentrale NRW – Sammelklage: Geld zurück nach Amazon-Prime-Preiserhöhung?

Verbraucherzentrale NRW – Sammelklage: Geld zurück nach Amazon-Prime-Preiserhöhung?
© VZ NRW/adpic

Jetzt kostenlos anmelden und mögliche Ansprüche sichern

NRW | pd | Wer 2022 für Amazon Prime nach einer angekündigten Preiserhöhung mehr zahlen musste, hat möglicherweise Anspruch auf Erstattung. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen den Internetkonzern Amazon EU S. à r. l. und setzt sich dafür ein, die zu viel gezahlten Beträge für Betroffene zurückzuholen. Derzeit läuft dazu eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25), der sich bereits mehr als 143.000 Betroffene angeschlossen haben.

„Wer von der damaligen Preiserhöhung betroffen ist, sollte jetzt nicht länger warten. Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenlos und schnell erledigt. Im Erfolgsfall können angemeldete Verbraucher:innen von der Klage profitieren, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen“, erklärt Alina Baumann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. Der kostenlose Klage-Check zeigt mit wenigen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.

Worum geht es?

Amazon erhöhte im September 2022 die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften, ohne dass Kund:innen der Änderung ausdrücklich zugestimmt hatten. Der monatliche Preis stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Auch bei Prime Student wurden die Preise angehoben: von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich beziehungsweise von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich. Die Verbraucherzentrale NRW hält die damalige Preiserhöhung für rechtswidrig und hat deshalb im Dezember 2025 eine Abhilfeklage (umgangssprachlich Sammelklage) gegen Amazon eingereicht. Ziel ist, dass Amazon die zu viel gezahlten Beträge an die Betroffenen zurückerstattet. Denn ein Anbieter darf die Preise eines laufenden Abonnements wie Amazon Prime nur erhöhen, wenn eine wirksame Regelung im Vertrag das erlaubt oder die Kund:innen zustimmen.


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Wer kann mitmachen?

Mitmachen können grundsätzlich alle, die bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 einen laufenden Prime- oder Prime-Student-Vertrag hatten und die damalige Erhöhung mindestens einmal bezahlt haben. Es ist keine Voraussetzung, dass der Vertrag heute noch läuft. Wie viel Geld im Einzelfall bei erfolgreichem Verfahren zurückgefordert werden kann, hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde und ob monatlich oder jährlich bezahlt wurde. Derzeit können das bei jährlicher Zahlweise in etwa bis zu 80 Euro sein. Wer unsicher ist, ob die eigenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann den kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen. Das Tool prüft mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Im Anschluss erfahren Verbraucher:innen, wie sie sich wirksam in das Klageregister eintragen können.

Was müssen Betroffene tun?

Wichtig: Die Klage läuft nicht automatisch für alle ehemaligen oder aktuellen Prime-Kunden. Wer seine möglichen Ansprüche über das Verfahren geltend machen möchte, muss sich selbst beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos und in wenigen Schritten erledigt. Ist das Verfahren erfolgreich, können angemeldete Verbraucher:innen ihre Ansprüche im Umsetzungsverfahren zurückfordern, ohne selbst eine eigene Klage gegen Amazon führen zu müssen.

Der Weg zur Sammelklage:

Informiert bleiben: Nach der Anmeldung müssen Betroffene zunächst nichts weiter tun. Der kostenlose News-Alert der Verbraucherzentrale informiert über wichtige Entwicklungen und den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Klage-Check machen: Mit dem kostenlosen Online-Check der Verbraucherzentrale kann geprüft werden, ob eine Teilnahme grundsätzlich möglich ist.

Kostenlos anmelden: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Betroffene kostenlos in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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